Am 26. Februar 2025 wird ein bedeutender Schritt im Rückbau des Atomkraftwerks Philippsburg vollzogen. Der Abbau der Betonstruktur des Sicherheitsbehälters, der um den Reaktor und die Brennelemente lagert, hat begonnen. Die dabei entstehenden Betonbruchstücke werden als nicht strahlender Müll klassifiziert und auf eine Deponie gebracht. Diese Bruchstücke stammen aus dem Innenraum von Block 1 des stillgelegten Kernkraftwerks, wie rheinpfalz.de berichtet.

Die Entsorgung dieser Bauschutt-Reste ist jedoch nicht ganz unproblematisch. Ein Streit um die Annahme des Schutts auf den Deponien der Region steht seit längerer Zeit im Raum. Vor einem Durchbruch im Dialog zwischen dem Regierungspräsidium Karlsruhe und dem Energieversorger EnBW wurden mehrere Vereinbarungen ausgehandelt. Die Einzelheiten dieser Vereinbarungen sind jedoch bis dato nicht veröffentlicht worden, und die Wartung auf die Unterzeichnung und Inkraftsetzung hält die Angelegenheit in der Schwebe, wie ka-news.de hervorhebt.

Herausforderungen der Entsorgung

Ein zentraler Streitpunkt bleibt die Frage, welche Deponie für die Entsorgung des Bauschutts aus den beiden Blöcken des Atommeilers zuständig ist. Das Land hatte ursprünglich vorgesehen, die Abfälle auf einer Deponie im Enzkreis zu lagern, doch dieser hatte sich dagegen ausgesprochen. Die Deponie Hamberg sei nicht für freigemessene, nicht radioaktive Abfälle zugelassen, und im Landkreis Karlsruhe gibt es keine geeignete Deponie, um die anfallenden etwa 16.300 Tonnen Bauschutt zu entsorgen.

Die Verzögerungen beim Rückbau des Kernkraftwerks sind ein direktes Ergebnis dieser Schwierigkeiten. In der Region befinden sich aktuell mehrere kerntechnische Rückbau-Projekte, die zur ohnehin angespannten Lage beitragen. Neben den Blöcken des Philippsburger Kraftwerks sind auch die Prototyp- und Forschungsanlagen der Kerntechnischen Entsorgung Karlsruhe GmbH (KTE) betroffen.

Der rechtliche Rahmen

Im Kontext dieser Rückbauprojekte spielt das Atomgesetz eine entscheidende Rolle. Es fordert die unverzügliche Stilllegung und den Rückbau von Kernkraftwerken, deren Berechtigung zum Leistungsbetrieb erloschen ist. Dies schließt auch Prototyp- und Forschungsreaktoren sowie Anlagen der nuklearen Ver- und Entsorgung ein. Bei der Stilllegungsplanung werden verschiedene Aspekte erfasst, wie die vorhandenen Radionuklide und die Abbaureihenfolge. Deutschland kann auf eine umfassende Erfahrung in der Stilllegung solcher Anlagen zurückblicken, was in diesem Zusammenhang von großer Bedeutung ist, wie base.bund.de ausführt.

Der Rückbau von Kernkraftwerken wie in Philippsburg wird weiterhin von gesellschaftlicher und politischer Relevanz begleitet. Die Diskussionen um die Entsorgung von Bauschutt und die rechtlichen Rahmenbedingungen sind dabei von zentraler Bedeutung für die Zukunft der Atomkraftwerke in Deutschland.