Ein besorgniserregender Fall von sexueller Gewalt und Diebstahl beschäftigt die Gerichte in Deutschland. Ein 30-jähriger Krankenpfleger, der aus Polen stammt, steht unter dem Verdacht, die 81-jährige Ehefrau eines bettlägerigen Patienten ausgeraubt und vergewaltigt zu haben. Der Prozess hat am Landgericht Bonn begonnen und wird über mehrere Termine hinweg verhandelt. Laut Dewezet betrat der Angeklagte die Wohnung, nachdem der Opfer den Wohnungsschlüssel unter der Fußmatte platziert hatte.
In der Tatnacht gegen Mitternacht soll der Pfleger die schlafende Frau aus dem Bett gezogen, sie gefesselt und geknebelt haben. Er raubte Schmuck, Bargeld und eine EC-Karte, um anschließend 1.500 Euro an einem Geldautomaten abzuheben. Er kehrte danach in die Wohnung zurück, wo er die Frau vergewaltigte. Gegen drei Uhr früh ließ er sich mit einem Taxi nach Berlin bringen, wobei er den Fahrpreis von 1.700 Euro mit der gestohlenen EC-Karte beglich.
Vorangegangene Straftaten und Identitätswechsel
Der pflegerische Angeklagte hatte in der Vergangenheit bereits eine Straftat mit einer Haftstrafe von sechs Jahren und acht Monaten wegen zahlreicher Delikte verbüßt, bevor er im Jahr 2022 entlassen wurde. Zudem war er in sechs verschiedenen Kurzzeitstellen beschäftigt gewesen, bei denen es Berichte über das Verschwinden von Wertsachen gab. Er hatte sich dabei unter verschiedenen Identitäten ausgegeben und verschwiegen, dass er vor seiner Anstellung in Deutschland bei polnischen Pflegeagenturen gearbeitet hatte.
Interessanterweise gibt es parallel zu diesem Fall einen weiteren, in dem ein 63-jähriger Pfleger in Köln ebenfalls wegen Vergewaltigung einer 81-jährigen Patientin angeklagt ist. Hierbei wird dem Angeklagten vorgeworfen, die Krankheit der Frau ausgenutzt zu haben. Diese ist seit einem Schlaganfall vor vier Jahren halbseitig gelähmt und kann sich nicht verbal äußern. T-Online berichtet, dass die Staatsanwaltschaft dem Pfleger drei Fälle von sexuellen Übergriffen vorwirft.
Infrastruktur und Unterstützung im Gesundheitswesen
Die Thematik der sexuellen Belästigung und Gewalt am Arbeitsplatz, insbesondere im Gesundheits- und Sozialwesen, hat in den letzten Jahren verstärkt an Bedeutung gewonnen. Laut einem Artikel von DGUV sind solche Vorfälle eine relevante psychische Belastung und stellen eine ernsthafte Gesundheitsgefahr dar. Studien zeigen die Notwendigkeit von präventiven Maßnahmen zur Schaffung einer diskriminierungsfreien Arbeitskultur.
Die gesetzliche Unfallversicherung sowie die Betriebe sind gefordert, Initiativen zur Prävention von Gewalt und Belästigung am Arbeitsplatz zu ergreifen. Es ist klar, dass sowohl gesetzliche als auch gesellschaftliche Anstrengungen erforderlich sind, um das Vorkommen solcher Vergehen zu minimieren und die Sicherheit der Pflegebedürftigen sowie der Pflegekräfte zu gewährleisten.