Am 13. Februar 2025 begann im Amtsgericht Lindau die öffentliche Hauptverhandlung gegen eine Frau, die beschuldigt wird, ihren Verlobten mit Pfefferspray angegriffen zu haben. Die Angeklagte betrat, begleitet von ihrem Anwalt, den Sitzungssaal 1, während Richterin Sancak um 8.30 Uhr die Verhandlung eröffnete. Ihr wird vorgeworfen, am 8. Juni des Vorjahres gegen 00.30 Uhr zwei Mal ohne ersichtlichen Grund Pfefferspray gegen ihren Partner eingesetzt zu haben. Dieser erlitt dabei eine Augenreizung.
Während der Verhandlung machte die Angeklagte keine Angaben zur Tat. Der Geschädigte trat ebenfalls in den Saal und erwähnte nicht nur seine Personalien, sondern auch die geplanten Hochzeitsvorbereitungen mit der Angeklagten. Er nutzte jedoch sein Zeugnisverweigerungsrecht und verließ den Saal, ohne zur Tat Stellung zu nehmen.
Freispruch für die Angeklagte
Schließlich wurde die Angeklagte freigesprochen. Es fehlten hinreichende Beweise für die Vorwürfe, und zudem hatte der Geschädigte kurz nach dem Vorfall seinen Strafantrag zurückgezogen. Obwohl „gefährliche Körperverletzung“ ein Offizialdelikt ist, das von der Staatsanwaltschaft auch ohne Strafantrag verfolgt werden kann, war in diesem Fall kein ausreichender Tatbestand gegeben. Die Angeklagte offenbarte sich nach dem Urteil sichtlich erleichtert und lächelnd.
Pfefferspray wird in Deutschland häufig diskutiert, insbesondere im Hinblick auf dessen Einsatz und die damit verbundenen rechtlichen Rahmenbedingungen. Laut anwalt-suchservice.de gilt der Einsatz gegen Menschen als gefährliche Körperverletzung, es sei denn, es liegt ein Fall von Notwehr oder Nothilfe vor. Notwehr muss jedoch stets verhältnismäßig sein, was oft schwer nachzuweisen ist.
Die rechtlichen Rahmenbedingungen von Pfefferspray
Nach 123recht.de ist Pfefferspray ein „gefährliches Werkzeug“, das unter bestimmten Umständen rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen kann. Die Polizei ist befugt, Pfefferspray gemäß den Vorschriften im Polizeigesetz einzusetzen. Anders als zur Tierabwehr dürfen Sprays, die gegen Menschen eingesetzt werden, nur verwendet werden, wenn dies gesetzlich gerechtfertigt ist. Missbrauch kann zu strafrechtlichen Folgen führen.
Besonders in Notfallsituationen ist der Einsatz von Pfefferspray gerechtfertigt, dabei sind die gesundheitlichen Risiken nicht zu vernachlässigen. Es kann zu schweren Augenreizungen, Hautschwellungen und schweren Atemreaktionen führen, insbesondere bei sogenannten Risikopatienten wie Asthmatikern oder Menschen mit Bluthochdruck, wie auf anwalt-suchservice.de hingewiesen wird.
Zusammengefasst zeigt dieser Fall, wie komplex die rechtlichen, gesundheitlichen und persönlichen Aspekte bei der Verwendung von Pfefferspray sind. Die Verwicklung der Angeklagten und des Geschädigten in eine gewalttätige Auseinandersetzung endet nicht nur im Gerichtssaal, sondern wirft auch Fragen nach Umgang und Verantwortung im Alltag auf.