Der Ostalbkreis steht vor enormen finanziellen Herausforderungen, die durch bundesrechtliche Vorgaben verstärkt werden. Das Defizit des Landkreises beträgt aktuell mehr als 100 Millionen Euro, insbesondere im Sozialetat für Eingliederungshilfe. Aus diesem Grund muss der Ostalbkreis alle drei Monate seine Liquidität beim Regierungspräsidium nachweisen. Der Kreistag hat vorerst entschieden, nicht den Klageweg gegen Bund und Land zu beschreiten, obwohl eine Klage im Raum steht.

Dr. Gunter Bühler, Bürgermeister von Bopfingen, hatte eine Klage gegen den Landkreis in Betracht gezogen, doch bisher sind keine rechtlichen Schritte erfolgt. Die AfD-Fraktion hatte bereits im Dezember 2024 eine Klage beantragt, die jedoch noch offen ist. Hinweisend auf die finanziellen Missstände erklärte Landrat Dr. Joachim Bläse, dass rund 40 Millionen Euro des Klinikdefizits auf die Krankenhauspolitik des Bundes zurückzuführen seien.

Finanzielle Mehrbelastungen und Herausforderungen

Am 18. März 2025 diskutierte der Kreistag über die Möglichkeit, eine Kommunalverfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht einzulegen. Landrat Bläse wies auf die zusätzlich bestehenden wirtschaftlichen Herausforderungen hin, die durch die Aufnahme von Geflüchteten, das Bundesteilhabegesetz, die Betreuungsrechtsreform, den Arbeitsschutz und die Einbürgerungsbehörden weiter verschärft werden. Laut Bläse ist der Austausch mit den Kommunalen Spitzenverbänden im Gange, um politische Lösungen zu erzielen.

Der Kreistag empfiehlt, zunächst die laufenden Klagen, die von anderen Landkreisen beim Bundesverfassungsgericht eingereicht wurden, abzuwarten. Gegenwärtig sind drei dieser Kommunalverfassungsbeschwerden anhängig, darunter eine vom Landkreis Kaiserslautern sowie Beschwerden von Mansfeld-Südharz und Salzlandkreis, die im Dezember des Vorjahres eingereicht wurden. Der Deutsche Landkreistag hat in einem Vorschlag empfohlen, von weiteren Verfassungsbeschwerden abzusehen und die Entwicklungen der Verfahren abzuwarten.

Die Lage der kommunalen Krankenhäuser

Die Situation der kommunalen Krankenhäuser ist ebenfalls kritisch. Deutschlandweit befinden sich 539 kommunale Krankenhäuser, die eine wichtige Rolle in der medizinischen Versorgung spielen und als Arbeitgeber in ihren Regionen fungieren. Laut dem Ärzteblatt muss festgestellt werden, dass viele dieser Einrichtungen Defizite aufweisen, die von den Kommunen ausgeglichen werden, auch wenn dies gesetzlich nicht deren Aufgabe ist. Für das Jahr 2022 wird ein Defizit von 447 Millionen Euro für alle kommunalen Krankenhäuser insgesamt erwartet.

Der Bund ist für die Regelungen der Betriebskosten verantwortlich und plant eine grundlegende Krankenhausreform, um die finanziellen Belastungen zu minimieren. Der Deutsche Landkreistag hat betont, dass die finanziellen Mehrbelastungen durch die bundesrechtlichen Vorgaben die Leistungsfähigkeit der Landkreise beeinträchtigen. So ist die Situation in Hessen besonders angespannt; dort hat eine Kreisklinik bereits Schadensersatz gegen das Bundesgesundheitsministerium gefordert.

In Bayern sind Musterklagen gegen den Bund geplant, da viele Kliniken unter finanziellen Engpässen leiden. Die Landkreise in Baden-Württemberg, einschließlich des Ostalbkreises, sind sich einig, dass die steigenden Ausgaben und die unterfinanzierten Bereiche besorgniserregend sind. Der Kreistag des Ostalbkreises behält sich die Möglichkeit vor, zu einem späteren Zeitpunkt eigene Klagen zu erheben, sollte sich an der aktuellen Lage nichts ändern.

Die Herausforderungen des Ostalbkreises sind symptomatisch für die finanziellen Schwierigkeiten, die viele Landkreise in Deutschland erleben. Der Druck auf kommunale Haushalte wächst und erfordert dringend politische Lösungen, um die Leistungsfähigkeit der Kommunen langfristig zu sichern.

Weitere Informationen zu den Herausforderungen, mit denen Kommunen konfrontiert sind, finden Sie in den Berichten von Schwäbische Post, Landkreis Nachrichten und Ärzteblatt.