Landtagspräsident André Kuper hat zwei Tage vor der mit Spannung erwarteten Bundestagswahl zur Stimmabgabe aufgerufen und die Bedeutung jeder einzelnen Stimme für die Demokratie hervorgehoben. In Nordrhein-Westfalen (NRW) sind rund 12,6 Millionen Menschen wahlberechtigt. Kuper fordert alle Bürger auf, sowohl ihre Erst- als auch Zweitstimme zu nutzen. Dieser Aufruf erfolgt im Kontext der bevorstehenden Bundestagswahl, die am 23. Februar 2025 stattfinden wird, und markiert einen entscheidenden Moment für die politische Landschaft in Deutschland. Laut Politische Bildung NRW wird der Bundestag durch allgemeine, unmittelbare, freie, gleiche und geheime Wahlen gebildet, wobei die Wahlperiode vier Jahre beträgt.
Für die Wahlberechtigten in NRW gibt es wichtige Hinweise zur Wahl. Landeswahlleiterin Monika Wißmann erläuterte, dass Briefwähler, die ihre Wahlunterlagen nicht rechtzeitig abgesendet haben, dennoch im Wahllokal abstimmen können. Dafür müssen sie ihren Wahlschein und einen Ausweis mitbringen. Wähler sind zudem angehalten, ihre Wahlbenachrichtigung sowie einen Personalausweis oder Reisepass ins Wahllokal mitzunehmen. Selbst ohne Wahlbenachrichtigung können Bürger mit einem Ausweis wählen. Um die Stimmabgabe für sehbehinderte und blinde Wahlberechtigte zu erleichtern, stehen spezielle Stimmzettelschablonen und akustische Unterstützung zur Verfügung. Die Stimmzettel besitzen eine abgeschnittene rechte obere Ecke, die ein einfacheres Handling ermöglicht.
Wahlrechtsreform und deren Auswirkungen
Im Vorfeld der Bundestagswahl 2025 hat eine Wahlrechtsreform, die am 17. März 2023 beschlossen wurde, signifikante Veränderungen mit sich gebracht. Diese Reform zielt darauf ab, die Anzahl der Abgeordneten im Bundestag auf 630 zu begrenzen und die Bedeutung der Erststimme zu reduzieren, sodass die Zweitstimme entscheidend für die Sitzverteilung ist. Die DAS Parlament berichtet, dass die Anzahl der Wahlkreise bei 299 verbleibt, jedoch keine Überhang- und Ausgleichsmandate mehr vergeben werden. Die Sitzverteilung erfolgt nun nach dem Sainte-Laguë/Schepers-Verfahren, basierend auf den Zweitstimmen der Wähler.
Die Fünf-Prozent-Hürde bleibt bestehen, jedoch gibt es Ausnahmen für nationale Minderheiten. Parteien, die mindestens drei Direktmandate erringen, können ebenfalls ins Parlament einziehen, selbst wenn sie unter fünf Prozent der Zweitstimmen liegen. Der Bundeswahlausschuss hat bereits 31 politische Vereinigungen als Parteien anerkannt, wobei 29 Parteien zur Wahl antreten. Die konstituierende Sitzung des neuen Bundestages wird spätestens 30 Tage nach der Wahl stattfinden.
Der bisherige Kanzler bleibt während der Übergangszeit geschäftsführend im Amt, bis eine neue Regierung gebildet ist. Die nächste reguläre Bundestagswahl wird voraussichtlich im Frühjahr 2029 stattfinden.