In Nordrhein-Westfalen (NRW) gibt es derzeit Bestrebungen zahlreicher Städte, eine Verpackungssteuer einzuführen, die insbesondere den Umgang mit Einwegverpackungen regulieren soll. Anlässlich einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG), das eine Klage gegen die Verpackungssteuer in Tübingen zurückwies, haben mehrere Kommunen die Möglichkeit der Einführung einer entsprechenden Steuer geprüft. Die Stadt Münster hat die Entscheidung des BVerfG positiv aufgenommen und sieht in der Steuer ein Instrument zur Schaffung eines ökologischen Bewusstseins. So sollen die negativen Auswirkungen von Einwegverpackungen begrenzt werden, wie Kölner Stadt-Anzeiger berichtet.
Die Verpackungssteuer könnte sich als eine bedeutende Maßnahme in der Abfallpolitik erweisen, auch wenn es Herausforderungen bei der tatsächlichen Einführung gibt. Hoher Verwaltungsaufwand und ein zusätzlicher Personalbedarf wurden als Hürden identifiziert. Die betroffenen Betriebe müssen frühzeitig in die Planungen einbezogen werden, was eine angemessene Vorlaufzeit erfordert. Städte wie Bonn und Köln diskutieren ebenfalls über die Einführung, während Wuppertal, Duisburg, Hagen und Dortmund momentan keine entsprechenden Pläne haben. Düsseldorf untersucht, inwiefern der Nutzen einer Verpackungssteuer im Verhältnis zum Aufwand steht und wünscht sich eine bundeseinheitliche Regelung.
Hintergrund der Diskussion
Die rechtliche Grundlage für die kommunale Verpackungssteuer hat sich durch die jüngsten Urteile gefestigt. Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hatte am 24. Mai 2023 entschieden, dass die Satzung der Stadt Tübingen zur kommunalen Einweg-Verpackungssteuer rechtmäßig ist. Diese Entscheidung steht nicht im Widerspruch zum europäischen oder deutschen Abfallrecht. Allerdings ist die künftige Zulässigkeit solcher Steuern ungewiss, insbesondere im Hinblick auf das Inkrafttreten des Einweg-Kunststofffondgesetzes, das am 1. Januar 2024 in Kraft tritt. Damit könnten neue Rechtsänderungen die rechtlichen Rahmenbedingungen für kommunale Verpackungssteuern beeinflussen, wie Kommunen NRW betont.
Ein Beispiel für die Umsetzung einer solchen Steuer findet sich in Tübingen, wo die Stadt Anfang 2022 eine kommunale Verbrauchssteuer auf Einwegverpackungen eingeführt hat. Die Steuer sieht Nettobeiträge von 50 Cent für Einwegverpackungen und -geschirr sowie 20 Cent für Einwegbesteck vor. Die Erhebung richtet sich an Unternehmen, die diese Verpackungen in den Umlauf bringen, und wird durch Informationsveranstaltungen und Materialien unterstützt, um den Gastronomiebetrieben die Thematik näherzubringen. Trotz anfänglicher Klagen, beispielsweise durch eine McDonald’s-Filiale, zeigt eine Umfrage eine breite Zustimmung für die Maßnahme nach einem halben Jahr, wie Klimabündnis berichtet.
Der Zusammenhang mit den Klimazielen
Die Diskussion über Verpackungssteuern ist auch Teil eines größeren Trends, der sich in der gesamten EU abzeichnet. Jährlich fallen rund 177 kg Verpackungsmüll pro Einwohner*in an, und in Deutschland tragen Einwegverpackungen zu etwa 830.000 Tonnen CO2-Emissionen bei. Politische Akteure auf EU- und nationaler Ebene arbeiten daran, die Flut an Verpackungen durch Regulierungen und Gesetze einzudämmen. Tübingen hat sich in diesem Kontext als Vorreiter positioniert und strebt an, den Umstieg auf Mehrwegsysteme durch verschiedene Fördermaßnahmen unterstützend zu gestalten.
Insgesamt bleibt abzuwarten, wie viele Städte in NRW letztlich eine Verpackungssteuer einführen werden. Die Entwicklungen der rechtlichen Rahmenbedingungen sowie das Feedback der Bürgerinnen und Bürger werden entscheidend dafür sein, ob diese umweltpolitischen Maßnahmen tatsächlich von Erfolg gekrönt sind.