Das nordrhein-westfälische Verfassungsgericht hat heute einen Antrag der FDP-Landtagsfraktion abgelehnt, der sich gegen das neue Finanzpaket des Bundes richtete. Mit dieser Entscheidung wird der schwarz-grünen NRW-Landesregierung der Weg geebnet, dem Finanzpaket im Bundesrat zuzustimmen. Das Gericht stellte fest, dass die FDP nicht ausreichend nachgewiesen hat, dass die Rechte des Landtags durch die geplanten Änderungen verletzt werden.
Die FDP argumentierte, dass die Anpassung der Schuldenbremse im Grundgesetz eine Änderung der Landesverfassung von NRW darstellt, wofür das Landesparlament hätte einbezogen werden müssen. Das Gericht entschloss sich jedoch, dass die Landesverfassung keine entsprechenden Vorschriften zur Schuldenbremse enthält, die durch die Grundgesetzänderung betroffen sind. Damit wird das Finanzpaket weiterhin vorangetrieben.
Details zum Finanzpaket
Das Finanzpaket sieht eine Änderung des Grundgesetzes vor, die eine Aufweichung der bisher geltenden schuldenfreisen Regelungen ermöglicht. Der Bundestag hat hierzu bereits mit Zweidrittelmehrheit das Grundgesetz angepasst und ein kreditfinanziertes Sondervermögen von 500 Milliarden Euro für Infrastruktur, Verteidigung und Klimaschutz beschlossen. Ein bedeutender Teil dieser Summe, konkret 100 Milliarden Euro, wird den Ländern zur Verfügung gestellt, die künftig bis zu 0,35 Prozent ihres Bruttoinlandsprodukts Schulden aufnehmen dürfen.
Bisher war für die Länder eine Schuldengrenze von null vorgesehen. Die Verhandlungen, die diese Änderung ermöglichten, wurden unter der Beteiligung der Grünen, der CDU, der CSU und der SPD geführt. Für die Entscheidung im Bundesrat ist ebenfalls eine Zweidrittelmehrheit erforderlich, die am Freitag festgestellt werden soll.
Rechtliche Herausforderungen und Bedenken
Spannungen um die grundgesetzlichen Änderungen bestehen nicht nur in NRW. Auch FDP-Fraktionen aus Baden-Württemberg, Hessen und Bremen haben ähnliche Klagen eingereicht. Während sich der Bundestag auf die Zustimmung vorbereitet, befürchten Kritiker, dass die hohen Zinszahlungen aus den neuen Schulden die Handlungsfähigkeit künftiger Gesetzgeber stark einschränken könnten.
Rechtsprofessor Hans-Detlef Horn hat die Pläne als verfassungskonform eingestuft, während Professor Kyrill-Alexander Schwarz Bedenken äußert, dass der alte Bundestag den neuen nicht vor vollendete Tatsachen stellen sollte. Die Linke prüft rechtliche Schritte gegen die Beschlüsse des alten Bundestages, hat jedoch Schwierigkeiten, diese rechtlich durchzusetzen, da es an der notwendigen Unterstützung fehlt.
Die Entwicklungen rund um das Finanzpaket zeigen, wie komplex die Situation in der deutschen Politik ist, insbesondere im Hinblick auf die Haushaltsführung der Bundesländer. Die fortwährenden juristischen Auseinandersetzungen werden voraussichtlich auch in den kommenden Wochen für Aufsehen sorgen und die Diskussion über die finanzpolitischen Rahmenbedingungen in Deutschland anheizen.