Sharon Dierkes litt am Dienstagabend unter starken Unterleibsschmerzen und begab sich mit ihrem Mann Josef zur Notaufnahme im Elisabethenklinikum (EK) in Ravensburg. Bei ihrer Ankunft um 22.30 Uhr wurde bei der Untersuchung eine Zyste festgestellt. Gegen 1.30 Uhr wurde Dierkes unter der Voraussetzung, dass kein akuter Handlungsbedarf bestand, aus dem Krankenhaus entlassen. Die Kosten für die Rückfahrt nach Bad Waldsee beliefen sich auf 60 Euro.
Zu Hause verschlechterte sich Dierkes Zustand jedoch schnell, sodass das Paar am nächsten Morgen einen Hausarzt aufsuchte, der sie umgehend ins Krankenhaus nach Wangen überwies. Dort wurde Dierkes schnell untersucht und eine Notoperation wurde notwendig. Die Operation verlief erfolgreich, und die Zyste konnte entfernt werden. Dierkes erwachte auf der Intensivstation und erholt sich mittlerweile gut von dem Eingriff.
Fragen zur Entscheidung der Entlassung
Familie Dierkes zeigt sich verwundert über die Entscheidung, Sharon trotz ihrer Beschwerden in Ravensburg zu entlassen. Christian Metz, Pressesprecher der Oberschwabenklinik, erklärte, dass zum Zeitpunkt ihrer Entlassung keine Indikation für eine Notfalloperation vorlag. Laut Metz wurden in der Notaufnahme verschiedene Untersuchungen durchgeführt, die zwar die Zyste erkannten, jedoch nicht als lebensbedrohlich einstuften. Es wird vermutet, dass die Zyste über Nacht eingeblutet ist, was die Beschwerden verstärkt hat.
Josef Dierkes äußert Unzufriedenheit mit der Erklärung und fragt sich, warum seine Frau nicht zur Beobachtung im Krankenhaus bleiben konnte. Metz fügte hinzu, dass es zu diesem Zeitpunkt nicht absehbar war, dass sich ein akut operationswürdiger Befund entwickeln könnte. Paar wurde darauf hingewiesen, dass sie die Notaufnahme jederzeit wieder aufsuchen dürften, was jedoch nicht in Anspruch genommen wurde.
Hinweise zur Notaufnahme
Der Verlauf von Dierkes‘ Fall wirft Fragen zur Notfallversorgung auf. Wie die Oberschwabenklinik erläutert, ist bei der Anmeldung in der Notaufnahme eine Reihe von persönlichen Daten und Unterlagen notwendig. Zu den erforderlichen Dokumenten gehören unter anderem ein Einweisungsschein des behandelnden Arztes, die Krankenversicherungskarte sowie aktuelle Medikamentenlisten. Die Einschätzung der Behandlungsdringlichkeit erfolgt dabei durch geschulte medizinische Mitarbeiter nach einem standardisierten System.
Laut der Regierungskommission für eine moderne und bedarfsgerechte Krankenhausversorgung ist die Inanspruchnahme der Notfallversorgung in Deutschland in den letzten Jahren insgesamt gestiegen. Es wurde jedoch festgestellt, dass zahlreiche Überlastungen der Notaufnahmen eher durch Personalengpässe und weniger durch einen Anstieg der Patientenanzahl verursacht werden.
Aktuelle Statistiken zeigen, dass es in den letzten Jahren einen Rückgang der Inanspruchnahme im Bereitschaftsdienst gegeben hat. Trotz der Herausforderungen im Gesundheitswesen wird ein Rückgang der Personalengpässe in der Notfallversorgung nicht erwartet.
Der Fall von Sharon Dierkes beleuchtet die Komplexität der Notfallversorgung und dessen Herausforderungen sowohl für Patienten als auch für das medizinische Personal, insbesondere in Zeiten von Kapazitätsengpässen und dem aufgrund der Pandemie angestiegenen Druck auf die Gesundheitseinrichtungen. Die Familie Dierkes hat in der Zwischenzeit positive Fortschritte bei ihrer Genesung zu verzeichnen und hofft, dass solche unsicheren Situationen in Zukunft besser vermieden werden können.