600Wuppertal

Erpressungsfall um Schumacher: 15 Millionen Euro für geheime Videos!

VorfallErpressung
OrtWuppertal
Festnahmen3
Sachschaden in €15000000

Im Prozess um die Erpressung der Familie von Michael Schumacher haben die Hauptangeklagten umfassend gestanden. Der 53-jährige Hauptverdächtige und sein 30-jähriger Sohn sind beschuldigt, 15 Millionen Euro von der Familie zu verlangen, um zwei Festplatten mit privaten Fotos und Videos zurückzugeben. Dieser Fall hat in den letzten Wochen für großes Aufsehen gesorgt, da Michael Schumacher seit seinem schweren Skiunfall 2013 als Pflegefall gilt und seine Familie sich aus der Öffentlichkeit zurückgezogen hat. Die Angeklagten waren in Untersuchungshaft, während das Verfahren vor dem Landgericht in Wuppertal stattfand, das mit Zeugenbefragungen fortgesetzt wird. Ein Urteil wird erst im neuen Jahr erwartet, berichtet die Süddeutsche Zeitung.

Der Hauptangeklagte gestand, dass er das Material von einem Mitangeklagten erhalten hatte, das ursprünglich von einer Krankenschwester stammte. Die angeforderten 15 Millionen Euro schienen als Mondpreis für die Rückgabe der Daten überhöht. Ein Anruf eines Unbekannten hatte die Situation zugespitzt, als er klarstellte, dass es sich nicht um Erpressung handle, und anmerkte, dass die Familie von Schumacher größere Probleme bekommen könnte, sollte kein Geld gezahlt werden. Er deute an, die Festplatten könnten für 50 Millionen Euro im Darknet verkauft werden, wo Kriminelle regelmäßig gestohlene Daten handeln, so die DGC.

Details zur Erpressung

Die SchMachiner Familie ist seit dem Skiunfall von Michael Schumacher, der ihn zum Pflegefall gemacht hat, sehr zurückhaltend, und diese Erpressung trägt zur Belastung bei. Während die Familie Schumacher sich umfassend von der Öffentlichkeit isoliert hat, sieht sich ihr Umfeld nun mit den Forderungen der Angeklagten konfrontiert. Der Hauptangeklagte äußerte vor Gericht: „Ich stehe dafür gerade. Ich habe den Scheiß gebaut“ und bat um Entschuldigung bei der Familie Schumacher. Für zusätzliche Komplikationen sorgte der dritte Angeklagte, der auf dem Anwesen der Familie gelebt hatte und die Vorwürfe bestritt. Er behauptete, mit der Digitalisierung von Bildmaterial beauftragt worden zu sein.

Eine Mitarbeiterin der Schumacher-Familie verwies darauf, dass der Erpresseranruf auf einer ihr nur wenigen bekannten Handy-Nummer eingegangen sei. Dabei wurden bereits früher Bilder ohne Geldzahlung zurückgegeben. Laut Anklageschrift drohten die Angeklagten mit der Veröffentlichung der Videos und Fotos im Darknet, was die Situation weiter verschärfte.

Technologien und Risiken im Darknet

Der Vorfall wirft ein Schlaglicht auf die Gefahren des Darknets, einem verborgenen Teil des Internets, wo Cyberkriminalität floriert. Unternehmen wie die Familie Schumacher können hier durch finanzielle Verluste und Reputationsschäden erheblich gefährdet werden. Methoden wie Phishing und Social Engineering ermöglichen es Kriminellen, an sensible Daten zu gelangen, die anschließend anonym im Darknet vermarktet werden. Die DGC beschreibt verschiedene Vorgehensweisen von Cyberkriminellen und die drängende Notwendigkeit für Unternehmen, robuste Sicherheitsmaßnahmen zu ergreifen.

Im Fall der Familie Schumacher ist der Druck durch die Forderungen der Angeklagten und die Androhungen, die gesammelten Daten öffentlich zu machen, hoch. Die staatsanwaltschaftliche Ermittlung hat bislang 900 Bilder, fast 600 Videos sowie die digitalisierte Krankenakte von Michael Schumacher sichergestellt.

Der Prozess um die Erpressung der Schumacher-Familie bleibt derzeit in einem kritischen Stadium, während sich die Familieneinheit angesichts der Herausforderungen nach ihrem Verlust an Michael Schumacher aus der Öffentlichkeit zurückzieht, gleichzeitig jedoch vor der Bedrohung durch Dritte geschützt werden muss.

Referenz 1
www.sueddeutsche.de
Referenz 2
www.fr.de
Referenz 3
dgc.org
Quellen gesamt
Web: 9Social: 168Foren: 86
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