Am 16. Januar 2025 gab der Flughafen Dortmund bekannt, dass die Airline Wizz Air ihre Flüge nach Rom einstellen wird. Der letzte Flug nach der italienischen Hauptstadt wird am 29. März 2025 stattfinden. Diese Entscheidung hat bereits erste Auswirkungen auf Passagiere, die von annullierten Flügen berichten. Flugreisen zu anderen Zielen bleiben jedoch weiterhin buchbar. Bislang hat Wizz Air keine offizielle Stellungnahme zu dieser Maßnahme abgegeben.
Der Flughafen Dortmund (IATA: DTM, ICAO: EDLW) ist als drittgrößter Flughafen in Nordrhein-Westfalen bekannt und bedient hauptsächlich den Low-Cost- und Freizeitflugverkehr zu vielen europäischen Zielen. Der Betrieb am aktuellen Standort begann 1960, nachdem die Aktivitäten zunächst im Stadtteil Brackel starteten. Der Flughafen hat im Jahr 2024 bereits vier Reiseziele verloren, darunter Rhodos, Malaga, Alicante und Chania durch die Airline Eurowings.
Ryanairs Rückzug und die Luftverkehrssteuer
Zu den Herausforderungen des Flughafens kommt die Ankündigung von Ryanair, ab Sommer 2025 keine Flüge mehr vom Flughafen Dortmund anzubieten. Die Airline begründet diesen Schritt mit der hohen Luftverkehrssteuer und weiteren Gebühren in Deutschland, die den Betrieb nicht rentabel gestalten. Diese Entwicklungen werfen Fragen zur zukünftigen Flugverbindungssituation ab Dortmund auf.
Obwohl Wizz Air seinen Flugplan anpasst, ist der Flughafen Dortmund weiterhin gut für Reisende erreichbar. Er befördert jährlich rund 3,5 Millionen Passagiere und bietet eine Verbindung über verschiedene Autobahnen sowie Busverbindungen vom Dortmunder Hauptbahnhof. Reisende können eine Auswahl an Restaurants und Cafés sowie Hotels in der Umgebung mit Shuttle-Service zum Flughafen nutzen.
Rechte der Passagiere bei Annullierungen
Besonders in Zeiten von Flugannullierungen sind die Fluggastrechte von Bedeutung. Die EU-Verordnung EG 261 schützt Reisende beispielsweise bei Annullierungen oder Verspätungen. Abflüge vom Flughafen Dortmund und Ankünfte aus der EU oder von außerhalb (mit bestimmten Ausnahmen) berechtigen Passagiere unter bestimmten Voraussetzungen zu Entschädigungen von bis zu 600 Euro pro Person. Entschädigungsansprüche können bis zu drei Jahre nach dem Vorfall geltend gemacht werden, während bei Verspätungen von mindestens drei Stunden ebenfalls Ansprüche auf Betreuungsleistungen wie Snacks und Hotelunterbringung bestehen.
Der Flughafen Dortmund bleibt ein wichtiger Knotenpunkt im Luftverkehr, sieht sich jedoch zunehmenden Herausforderungen gegenüber, die sowohl von den Airlines- als auch von den regulatorischen Rahmenbedingungen ausgehen.