Nordrhein-WestfalenUmwelt

Windkraft-Beteiligungsgesetz: Steigender Beratungsbedarf in NRW

Aufklärung über finanzielle Partizipationsmöglichkeiten im Windenergiesektor

Das Windkraft-Beteiligungsgesetz hat seit seinem Inkrafttreten vor gut vier Monaten zu einem Anstieg des Beratungsbedarfs geführt. Die NRW-Landesgesellschaft für Energie und Klimaschutz verzeichnet eine Zunahme von Anfragen von Kommunen, die aufgrund des Gesetzes zur finanziellen Beteiligung an neuen Windrad-Projekten beraten werden möchten. Seit Januar wurden bereits über 30 Beratungen sowie verschiedene Online- oder Präsenz-Veranstaltungen durchgeführt.

Das Bürgerenergiegesetz verpflichtet Anlagenbetreiber von neuen Windrädern, den betroffenen Gemeinden Beteiligungsmöglichkeiten anzubieten, um die Akzeptanz von Windkraftprojekten in der Bevölkerung zu erhöhen. Die finanzielle Beteiligung kann auf unterschiedliche Weise erfolgen, darunter durch eine Beteiligung an der Projektgesellschaft, vergünstigte Stromtarife, pauschale Zahlungen an Anwohner oder Gemeinden sowie die Finanzierung gemeinnütziger Organisationen. Direkte Zahlungen belaufen sich auf etwa 0,2 Cent pro erzeugter Kilowattstunde Windstrom und werden in Vereinbarungen zwischen Kommunen und Anlagenbetreibern festgelegt.

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Eine neue Unterstützung in Form eines Leitfadens informiert über die verschiedenen Möglichkeiten der Beteiligung und ermutigt Kommunen, aktiv an finanziellen Beteiligungsprozessen teilzunehmen. Geschätzt wird, dass die neuen Regelungen jährlich bei 150 bis 250 neuen Windkraftanlagen in NRW zur Anwendung kommen werden. Die Fachagentur Wind an Land schätzt, dass moderne Anlagen in Nordrhein-Westfalen je nach Standort zwischen 13 und 14 Millionen Kilowattstunden Strom pro Jahr produzieren können, was Kommunen und Bevölkerung potenziell ungefähr 26.000 bis 28.000 Euro pro Jahr und Anlage einbringen könnte.

Lebt in Stuttgarts Umland und ist seit vielen Jahren freier Redakteur für Tageszeitungen und Magazine im DACH-Raum.
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