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Wer übernimmt die Kosten für den Atom-Abriss in Hamm? Gerichtliche Entscheidung erwartet

Atom-Abriss in Hamm: Eine Frage der Verantwortung

Das Atomkraftwerk THTR 300 in Hamm steht seit seiner Stilllegung im Jahr 1989 still und soll nun abgerissen werden. Die Frage, wer die Kosten dafür übernimmt, wird bereits vor Gericht verhandelt. Die Betreibergesellschaft HKG, bestehend aus RWE und Stadtwerken, fordert die Übernahme der Abrisskosten sowie die Entsorgung und Endlagerung des radioaktiven Materials vom Bund und Land Nordrhein-Westfalen. Dies basiert auf einem Rahmenvertrag aus dem Jahr 1989 und drei Ergänzungsvereinbarungen.

Die Verhandlungen zwischen den Parteien blieben bisher ergebnislos, da sie unterschiedliche Positionen vertreten. Die NRW-Landesregierung schätzte die Gesamtkosten für den Abriss auf über 750 Millionen Euro, obwohl ursprünglich nur 350 Millionen Euro vorgesehen waren.

Vor Gericht steht die Interpretation einer Klausel – „Fehlbeträge werden geregelt“ – im Mittelpunkt. Die Betreibergesellschaft betrachtet sich als Treuhänderin der öffentlichen Hand und fordert daher eine Kostenübernahme von Bund und Land. Die Beklagten vertreten jedoch die Auffassung, dass die Betreibergesellschaft rein privatwirtschaftlich agiert und keine finanziellen Zusagen seitens des Landes NRW bestehen.

Das Gericht muss nun entscheiden, wer letztendlich die Verantwortung für den Atom-Abriss in Hamm trägt. Eine Entscheidung wird in den kommenden Wochen erwartet und die Zukunft des stillgelegten Atomkraftwerks hängt somit von dieser gerichtlichen Klärung ab.

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