Nordrhein-Westfalen

Vermeiden Sie doppelte Rechnungen: Tipps für den Umgang mit digitalen Stromzählern

Die Umstellung auf digitale Stromzähler könnte für Verbraucher bald zu einer unerwarteten Überraschung führen – nämlich doppelte Rechnungen. Doch es gibt Möglichkeiten, diesem Szenario vorzubeugen und die finanzielle Belastung zu minimieren.

Ein Blick auf die Hintergründe

Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen warnt davor, dass mit dem Austausch von analogen zu digitalen Stromzählern ein neuer Kostenfaktor auf die Verbraucher zukommt. Die Einführung dieser modernen Zähler soll bis 2032 abgeschlossen sein, was bedeutet, dass fast jeder Haushalt betroffen sein wird. Das Hauptproblem liegt im „Messstellenbetrieb“, bei dem die Betreiber der Zähler zusätzliche Dienstleistungen anbieten, die separat abgerechnet werden. Somit könnte ein Haushalt neben der Stromrechnung auch eine separate Rechnung für den Betrieb des digitalen Zählers erhalten.

Die Verbraucherzentrale gibt den Ratschlag, die neuen Verträge aufmerksam zu prüfen, da sie automatisch aktiviert werden und eine doppelte Zahlung vermieden werden sollte. Es besteht jedoch die Möglichkeit, den Vertrag mit einem bevorzugten Messstellenbetreiber direkt abzuschließen, um die zusätzlichen Kosten zu umgehen und klare Abrechnungen zu gewährleisten.

Empfehlungen der Verbraucherzentrale

Die Verbraucherschützer raten dazu, die Angebote verschiedener Betreiber zu vergleichen und den günstigsten Anbieter zu wählen, um Kosten zu sparen. Wenn möglich, sollten Verbraucher von einem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen, wenn die Abrechnung mit dem digitalen Zähler für sie nachteilig ist.

  • Prüfen Sie die AGBs oder fragen Sie den Anbieter, wie die Abrechnung erfolgt.
  • Vergleichen Sie die Angebote und wählen Sie den günstigsten Anbieter.
  • Nutzen Sie das Sonderkündigungsrecht, falls erforderlich.
  • Kontrollieren Sie Ihre Rechnungen auf doppelte Abrechnungen.

Kostenlimitierungen und Extras

Für die Nutzung von digitalen Stromzählern besteht eine maximale Kostengrenze von 20 Euro pro Jahr. Diese Deckelung greift jedoch nur, wenn der Anbieter automatisch zugewiesen wird. Sollte ein Verbraucher selbst einen anderen Betreiber wählen, entfällt diese Begrenzung.

Zusätzliche Kosten könnten entstehen, wenn Smart Meter anstelle herkömmlicher digitaler Zähler eingesetzt werden. Diese intelligenten Systeme erlauben den direkten Datenaustausch mit dem Anbieter, bringen jedoch zusätzliche einmalige Kosten von 30 Euro mit sich. Die Verbraucherzentrale weist darauf hin, dass diese Kosten durch gewisse Anbieter potenziell höher ausfallen können. Daher ist es ratsam, mögliche Zusatzkosten frühzeitig zu klären und transparente Vereinbarungen zu treffen, um unerwartete finanzielle Belastungen zu vermeiden.

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Mit einem Portfolio, das mehr als zwei Jahrzehnte Berufserfahrung umfasst, ist der freie Redakteur und Journalist Konrad l. Schneider ein fester Bestandteil der deutschen Medienlandschaft.
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