Am 18. Februar 2025 wurde das Umwandlungsverbot in Berliner Milieuschutzgebieten um fünf Jahre verlängert. Ziel dieser Maßnahme ist es, die Mieter vor der Verdrängung zu schützen. Rund ein Drittel der Berliner Bevölkerung, etwa 1,2 Millionen Menschen, lebt in diesen sozialen Erhaltungsgebieten, die insgesamt rund 658.200 Wohnungen umfassen. Dies gab Stadtentwicklungssenator Christian Gaebler (SPD) bekannt, nachdem die schwarz-rote Koalition den Beschluss gefasst hatte. Die Regelung, die bereits 2015 eingeführt wurde, erfordert eine Genehmigung für die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen und wäre ursprünglich am 12. März 2025 ausgelaufen, wie rbb24 berichtet.
Im Jahr 2023 gab es lediglich 223 Anträge auf Umwandlung, im Vergleich zu rund 15.000 Anträgen im Jahr 2020. Gaebler äußerte Bedenken, dass ohne diese Verordnung ein deutlicher Anstieg der Umwandlungen zu erwarten wäre. Die schwarz-rote Koalition plant zudem, eine allgemeine Umwandlungsverordnung durch eine bundesweite Regelung zu entfristen, um die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen im gesamten Stadtgebiet weiter zu erschweren.
Investitionshindernisse für Vermieter
Die Maßnahmen im Rahmen der Milieuschutzgebiete stoßen jedoch auf Kritik seitens der Berliner Wohnungswirtschaft. Diese sieht die Einschränkungen für Vermieter als signifikantes Investitionshindernis. Maren Kern, Vorständin des BBU, betont, dass die Genehmigungen für notwendige Wohnungsmodernisierungen, wie beispielsweise den Einbau von Fahrstühlen oder energetische Maßnahmen, häufig nur nach langen Verfahren erteilt werden. Dies führt zu Herausforderungen, die den Erhalt der Gebäude, die gesetzlich geforderten Klimaschutzmaßnahmen sowie zeitgemäße Wohnbedingungen betreffen, berichtet Tagesspiegel.
Das Ziel der Milieuschutzgebiete ist der Erhalt der Sozialstruktur und der Schutz der Mieter vor Mieterhöhungen und Verdrängung. Doch zahlreiche bauliche Maßnahmen zur Sanierung sind in diesen Gebieten verboten. Vorschläge zur Nutzung von Abwasser für Toilettenspülungen werden abgelehnt und energetische Modernisierungen, selbst wenn auf Mieterhöhungen verzichtet wird, sind ebenfalls nicht gestattet. Diese restriktiven Regelungen haben zur Folge, dass viele Grundrissänderungen und die Modernisierung von Wohnungen nur mit deutlichen Verzögerungen oder gänzlich ohne Genehmigung umgesetzt werden können.
Die Bezirke haben zudem ein Vorkaufsrecht bei Wohnungsverkäufen, was zusätzliche rechtliche Hürden für Investoren schafft. Dies führt die BBU und den Mieterverein zu dem Schluss, dass die bestehenden Vorschriften in den 81 Milieuschutzgebieten als extreme Investitionsbremse wirken, insbesondere für Wohnungsgenossenschaften und kommunale Wohnungsgesellschaften.