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Skandalerkenntnisse zur steigenden Zahl von Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf in NRW

Am Mittwoch, den 29. Mai 2024, wird sich der Schulausschuss des Landtags mit dem „Wissenschaftlichen Prüfauftrag zur steigenden Anzahl der Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf“ beschäftigen. Es handelt sich dabei um einen Skandal von erheblichem Ausmaß. In den letzten Jahren wurde bei einer wachsenden Anzahl von Schulkindern in Nordrhein-Westfalen ein sonderpädagogischer Förderbedarf diagnostiziert, was gleichzeitig eine schulrechtliche Behinderung bedeutet. Die Anzahl dieser Kinder ist seit den 2010er Jahren von etwa 120.000 auf rund 150.000 gestiegen.

Die Gründe für die zunehmende Anzahl von Schülern mit Behinderungen waren in der Schulpolitik lange Zeit kein Thema. Erst im vergangenen Jahr wurde ein wissenschaftlicher Prüfauftrag vergeben, um den Ursachen für die steigende Anzahl von Bescheiden auf den Grund zu gehen. Die Ergebnisse, die von Prof. Gino Casale von der Universität Wuppertal im Schulausschuss präsentiert werden, zeigen beunruhigende Zustände auf.

Die sogenannten „AO-SF-Verfahren“ sind reine Gutachterverfahren, bei denen die Schüler von Sonderpädagogen begutachtet werden. Die Anträge werden dann von der Schulaufsicht allein aufgrund der Aktenlage entschieden. Die Wissenschaftler haben bei ihrer Untersuchung zahlreiche Unregelmäßigkeiten festgestellt. So wurde Schülern in einigen Fällen ein sonderpädagogischer Förderbedarf bestätigt, auch wenn sie nicht getestet werden konnten, beispielsweise aufgrund von Verweigerung. Oft fehlen Angaben zu den Fördermaßnahmen, die die Schule vor einem Antrag durchgeführt hat. Trotz nicht ausgefüllter Felder im Antragsformular wurde der Förderbedarf in diesen Fällen dennoch genehmigt.

Eva-Maria Thoms, Vorsitzende des mittendrin e.V., betont, dass der Bescheid für die einzelnen Schüler weitreichende Folgen hat, die ihr gesamtes Leben prägen können. Besonders problematisch wird es, wenn die Schüler in die Kategorien „Förderbedarf Lernen“ oder „Geistige Entwicklung“ eingestuft werden, da sie dann nach stark reduzierten Lehrplänen unterrichtet werden. Der Weg zurück zum regulären Lehrstoff ist in solchen Fällen nur selten möglich. Thoms fordert daher seit Jahren grundlegende Reformen bei den Feststellungsverfahren für sonderpädagogischen Förderbedarf. Es sei notwendig, die Hürden für die Feststellung eines solchen Förderbedarfs in Fällen ohne medizinische Diagnose erheblich zu erhöhen. Letztendlich sollten Schulen besser ausgestattet und Lehrkräfte besser geschult werden, um sicherzustellen, dass sie alle Schüler angemessen fördern können und das Etikettieren von Kindern aufhört.

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Mit einem Portfolio, das mehr als zwei Jahrzehnte Berufserfahrung umfasst, ist der freie Redakteur und Journalist Konrad l. Schneider ein fester Bestandteil der deutschen Medienlandschaft.
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