In Nordrhein-Westfalen sorgt die Praxis des offenen Vollzugs für zunehmende Diskussionen und Kontroversen. Kritiker bemängeln die liberalen Regelungen, die es Straftätern wie Can H. ermöglichen, ihre Haftstrafe unter weniger strengen Bedingungen abzusitzen. Can H. wurde im Juni 2024 vom Kölner Landgericht wegen Betrugs in Millionenhöhe zu fünfeinhalb Jahren Haft verurteilt, nachdem er durch falsche Abrechnungen bei Corona-Testzentren rund sechs Millionen Euro ergaunert hatte. Trotz der Schwere seiner Taten wurde er vor einigen Wochen in den offenen Vollzug nach Euskirchen verlegt, wo er tagsüber seine Haftzelle verlassen kann.
Die Statistiken belegen, dass etwa 32% der verurteilten Kriminellen in NRW im offenen Vollzug untergebracht sind – ein Wert, der die Quote in anderen Bundesländern deutlich übersteigt. Diese Form des Strafvollzugs wird als Vorstufe zur Resozialisierung betrachtet, die den Gefangenen helfen soll, sich auf ein Leben in Freiheit vorzubereiten. Laut justiz.nrw.de bieten diese Einrichtungen gute Voraussetzungen für eine an den Lebensverhältnissen in Freiheit orientierte Vollzugsgestaltung, wobei die Selbständigkeit und Eigenverantwortlichkeit der Inhaftierten gefördert werden.
Kritik und Gerechtigkeitslücken
Die liberalen Regelungen in Nordrhein-Westfalen erzeugen einen sogenannten „Strafvollzugstourismus“, da Straftäter aus anderen Bundesländern ihren Wohnsitz nach NRW verlegen, um die Chancen auf einen offenen Vollzug zu erhöhen. Diese Praxis wurde von Staatsanwälten als „Gerechtigkeitslücke“ kritisiert. Ein prominentes Beispiel ist der Fall von Mohamad B., einem verurteilten Drogenhändler, der nach kurzer Haftstrafe in den offenen Vollzug verlegt wurde. Die Staatsanwaltschaft Essen urteilte, dass die Entscheidung zur Verlegung nicht sachgerecht sei.
Die Debatte wird weiter angeheizt durch die Verteidigung des NRW-Justizministers, der die „liberalere, lockerungsfreundliche Vollzugspraxis“ als Teil eines umfassenden Resozialisierungskonzepts beschrieb. Kritiker hingegen argumentieren, dass die vorzeitige Entlassung von Schwerverbrechern das Vertrauen in das Strafsystem untergräbt. Dies zeigt sich auch im Fall des verurteilten Straftäters Werner H., der nach nur einem Jahr Haft entlassen wurde.
Der offene Vollzug und seine Bedingungen
Im offenen Vollzug gelten spezifische Regeln, um die Gefangenen an die Bedingungen in Freiheit heranzuführen. Die Gefangenen müssen besondere Anforderungen erfüllen und es darf nicht befürchtet werden, dass sie sich dem Vollzug entziehen oder die Bedingungen missbrauchen. justiz.nrw.de hebt hervor, dass Abwesenheiten nur mit individueller Erlaubnis möglich sind, was im Kontext der Vollzugsplanung steht. Bei der Zuweisung in verschiedene Anstalten wird besonders darauf geachtet, die Gefangenen entsprechend ihrer Behandlungsbedarfe einem auf sie zugeschnittenen Vollzug zuzuführen.
Eine erfolgreiche Resozialisierung wird auch durch Programme wie Anti-Gewalt-Training und Rückfallprophylaxe unterstützt, die in den unterschiedlichen Anstalten angeboten werden. justiz.nrw beschreibt die wichtigen Schritte, die notwendig sind, um die individuellen Ursachen der Kriminalität zu diagnostizieren und gezielt anzugehen. So werden zum Beispiel Gefangene in Gruppen mit ähnlichem Behandlungsbedarf eingeteilt, um eine maßgeschneiderte Unterstützung zu gewährleisten.
Die derzeitige Diskussion um den offenen Vollzug in NRW zeigt die spannungsreiche Balance zwischen Resozialisierung und dem Schutz der Gesellschaft. Für viele bleibt die Frage, ob die aktuellen Regelungen tatsächlich zum Ziel führen oder lediglich dazu dienen, Schwerverbrechern einen überraschend schnellen Weg zurück in die Freiheit zu bieten.