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Schausteller in NRW: Bürokratische Hürden gelockert – Neue Regeln für Kirmesstand-Betreiber

Neues Gesetz für Schausteller: Vereinfachung bei Genehmigungen und weniger Kosten - NRW setzt auf Entlastung

Der neue Erlass in Nordrhein-Westfalen hat das Ziel, Schausteller von finanziellen und bürokratischen Belastungen zu entlasten. Die Ankündigung erfolgte durch die NRW-Wirtschaftsministerin Mona Neubaur in Düsseldorf. Bisher mussten Kirmesstand-Betreiber für den Ausschank alkoholischer Getränke bei jeder Veranstaltung in jeder Kommune eine separate Erlaubnis beantragen, verbunden mit Gebühren. Dieser Prozess soll nun vereinfacht werden, indem künftig eine Reisegewerbekarte ausreicht, um den Ausschank von Alkohol zu genehmigen, ohne Einzelgenehmigungen einholen zu müssen.

Der Landtag hatte die Landesregierung aufgrund einer parteiübergreifenden Initiative zur Lockerung des Bundesgaststättengesetzes aufgefordert. Diese Maßnahme wurde von CDU, SPD, Grünen und FDP unterstützt und war bereits in anderen Bundesländern umgesetzt worden. Neubaur lobte die Schaustellerbranche für ihr Engagement, Menschen Freude zu bereiten und betonte die Bedeutung des Gewerbes als Standort-, Tourismus- und Wirtschaftsfaktor für Nordrhein-Westfalen.

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Das Bundesland beheimatet einige der größten und ältesten Volksfeste Deutschlands, darunter die Rheinkirmes in Düsseldorf, die Cranger Kirmes in Herne und die Soester Allerheiligenkirmes, die als größte Altstadtkirmes Europas beworben wird. Die Unterstützung der Schausteller durch den neuen Erlass soll dazu beitragen, die Belastungen für die Branche zu verringern und die Tradition der Volksfeste in Nordrhein-Westfalen zu stärken.

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Lebt in Stuttgarts Umland und ist seit vielen Jahren freier Redakteur für Tageszeitungen und Magazine im DACH-Raum.
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