In Bergisch Gladbach engagieren sich Tageseltern intensiv für eine verbesserte Anerkennung und Bezahlung ihrer Arbeit. Besonders wichtig ist ein Sitz im Jugendhilfeausschuss (JHA), um ihre Interessen zu vertreten. In der kommenden Sitzung soll eine geänderte Satzung zur Förderung der Kindertagespflege beschlossen werden. Sarah Heller, die Vorsitzende der IG-Kindertagespflege, zeigt sich erleichtert über diesen Fortschritt und betrachtet den Sitz im JHA als entscheidenden Schritt zur Wertschätzung ihrer Tätigkeit.

Ein Kompromiss wurde erzielt, der der AG Jugendhilfe einen zusätzlichen Sitz im Ausschuss gewährte, welcher einer Sprecherin der IG zur Verfügung steht. Dennoch bestehen noch offene Fragen zu zentralen Themen der Satzung, wie dem Urlaubsanspruch, der Fortschreibungsrate und der stundengenauen Abrechnung. Aktuell haben Tageseltern einen Urlaubsanspruch von fünf Wochen; Ziel ist es, eine sechste Woche zu etablieren.

Finanzielle Herausforderungen der Tageseltern

Die finanziellen Rahmenbedingungen für Tageseltern bleiben jedoch schwierig. Diese kritisieren, dass sie nicht von den jährlichen Erhöhungen der KiBiz-Kindpauschalen profitieren können. Gleichzeitig sind die Kosten für Miete und Lebensmittel in den letzten Jahren gestiegen. Tageseltern setzen sich dafür ein, dass die Abrechnung nicht ausschließlich pro Betreuungsstunde erfolgt, da ihre Tätigkeit bereits vor der eigentlichen Betreuung beginnt.

Im Januar 2025 wurden in Bergisch Gladbach insgesamt 4312 Kinder in Kitas betreut, während 84 Tagesmütter und -väter sich um 332 Kinder kümmern. Die Kindertagespflege ist ein wesentlicher Bestandteil der Kinder- und Jugendhilfe in der Stadt. Die meisten Tagespflegepersonen betreuen bis zu fünf Kinder im Krippenalter in ihrem eigenen Zuhause.

Haushaltsplanung für die Jugendhilfe

Im größeren Kontext der Jugendhilfeplanung zeigt sich ein zunehmendes finanzielles Engagement der Kommunen. So sind im Haushaltsentwurf 2025 von Erkelenz insgesamt rund 149 Millionen Euro für den Jugendhilfeetat eingeplant. Von dieser Summe entfallen etwa 39,5 Millionen Euro auf die Unterstützung von Kindern, Jugendlichen und Familien. Für die Förderung in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege sind rund 25,5 Millionen Euro vorgesehen, während die Erträge in diesem Bereich bei etwa 15 Millionen Euro liegen.

Die Differenz von mehr als 10 Millionen Euro muss aus allgemeinen städtischen Haushaltsmitteln gedeckt werden. Städtische Investitionen sind für Schulungsmaßnahmen des Fachpersonals sowie die Instandhaltung von Spielplätzen und für Ferienspiele eingeplant. Die steigenden Aufwendungen resultieren aus der zunehmenden Zahl an Betreuungsplätzen und der damit verbundenen Nachfrage.

Die finanziellen Rahmenbedingungen sind entscheidend, um die Qualität der Kinder- und Jugendhilfe aufrechtzuerhalten und weiterzuentwickeln. Der Erste Beigeordnete Dr. Gotzen betont die Notwendigkeit von Investitionen zur Prävention und warnt vor den finanziellen Grenzen, die Kommunen setzen müssen, um eine angemessene Betreuung und Förderung junger Menschen sicherzustellen.

Die Entwicklungen in Bergisch Gladbach und die finanziellen Planungen in Erkelenz zeigen, wie wichtig eine umfassende und gerechte Unterstützung von Tageseltern und Kindertagesstätten ist, um langfristig eine qualitätsvolle Betreuung für Kinder zu gewährleisten.

Für weiterführende Informationen über die rechtlichen Rahmenbedingungen der finanziellen Basisförderung für Kindertageseinrichtungen beachten Sie den Rechtsservice NRW. Zudem bietet die Erkelenzer Stadtwebsite einen detaillierten Überblick über die Haushaltsansätze für die Jugendhilfe.