Am Samstag, dem 13. März 2025, fand der Saisonauftakt des Wiehler Vereins „Werde KitzretterIn“ in Oberberg statt. Zu diesem Anlass wurden rund 20 Drohnenpiloten auf einer Wiese nahe Heddinghausen geschult, um deren Kompetenz im Umgang mit Drohnen bei der Rettung von Rehkitzen zu verbessern. Christoph Dielmann, ein professioneller Drohnenpilot und Ausbilder beim Luftfahrtberatungsunternehmen U-Rob, leitete die Schulung, in der auch Vereine aus dem Rheinisch-Bergischen und Rhein-Sieg-Kreis teilnehmen konnten.
Ein zentrales Ziel dieser Schulung war es, die Teilnehmer mit der komplexen Rechtslage im Luftverkehr vertraut zu machen. Insbesondere wurden die aktuellen EU-Verordnungen erörtert, die seit 2021 für den Betrieb unbemannter Fluggeräte gelten. Diese Regelungen basieren auf einer Entscheidung der Europäischen Kommission vom 24. Mai 2019 und wurden durch das „Gesetz zur Anpassung nationaler Regelungen an die Durchführungsverordnung (EU) 2019/947“ in nationales Recht umgesetzt. Die Schulung behandelte umfassend die relevanten Themen wie Drohnenkategorien, erforderliche Lizenzen, Sicherheitsabstände zu Wohngebieten und die Einhaltung von Flugverboten in Naturschutzgebieten, in der Nähe von Windkraftanlagen, Hochspannungsleitungen, Autobahnen und Bundesstraßen.
Drohnenkategorien und Rechtslage
Laut den neuen EU-Regelungen werden Drohnen in drei Kategorien eingeteilt. Die „offene Kategorie“ betrifft Drohnen mit einer Startmasse von weniger als 25 Kilogramm, die unter bestimmten Bedingungen betrieben werden dürfen, wie etwa Untersuchung der Wetterbedingungen. Darüber hinaus muss im sicheren Betrieb der Drohne die Sichtweite von maximal 120 Metern eingehalten werden. Drohnen unter 250 Gramm, die mit einer Kamera ausgestattet sind, müssen ebenfalls registriert werden.
- Offene Kategorie:
- A1: < 250 g Startgewicht, kein Überfliegen von Menschenansammlungen.
- A2: < 4 kg Startgewicht, horizontaler Abstand zu Unbeteiligten mindestens 30 m.
- A3: < 25 kg Startgewicht, horizontaler Abstand von 150 m zu Wohn-, Gewerbe-, Industrie- und Erholungsgebieten.
- Spezielle Kategorie: Betrifft Drohnen, deren Einsatz den Rahmen der „offenen“ Kategorie übersteigt.
- Zulassungspflichtige Kategorie: Betrifft große und schwere Drohnen, die zur Beförderung von Personen oder gefährlichen Gütern konstruiert sind.
Um sicherzustellen, dass das Wissen der Drohnenpiloten auf dem neuesten Stand bleibt, kündigte Angelika Bonsch, die Vereinsvorsitzende, eine Fortsetzung der Schulung an. Die Bedeutung von Fachwissen über die Rechtslage und die Technik ist entscheidend für die erfolgreiche Kitzrettung sowie die Einhaltung der rechtlichen Vorschriften.
Technologische Fortschritte und praktische Vorführungen
Die Schulung beinhaltete auch praktische Vorführungen mit Industriedrohnen der neuesten Generation. Dies ermöglichte den Teilnehmern, die Theorie in die Praxis umzusetzen und direkt zu erleben, welche Anforderungen an Drohnenpiloten gestellt werden. Während eines anschließenden Imbisses gab es zudem Raum für Fragen und Diskussionen zu den verschiedenen Aspekten des Drohnenbetriebs.
Die EU-Drohnen-Verordnung, die ab dem 31. Dezember 2020 in allen Mitgliedstaaten gilt, regelt nicht nur den Flugbetrieb, sondern auch Sicherheitsanforderungen, Registrierungspflichten und die Kennzeichnung von Drohnen. Hersteller sind verpflichtet, die Drohnen mit einer CE-Zertifizierung zu kennzeichnen, um die Betriebssicherheit zu gewährleisten. Dieses umfassende Regelwerk zeigt, wie wichtig die korrekte Handhabung von Drohnen in der heutigen Zeit ist, sowohl aus rechtlicher als auch aus sicherheitstechnischer Sicht. BMDV und oesterreich.gv.at verdeutlichen weiterführend die Rahmenbedingungen und Klarheit für Betreiber und Anwender.
Insgesamt zeigt die Veranstaltung nicht nur den Innovationsgeist in der Kitzrettung durch den Einsatz moderner Technologie, sondern auch das Engagement der Teilnehmer, sicher und regelkonform zu arbeiten, um die Natur und deren Tiere zu schützen.