Rhein-Kreis Neuss

Tierschutz-Erfolg: Verbot des Hahneköppen Rituals im Rhein-Kreis Neuss

Das Ende des Rituals des „Hahneköppen“ im Rhein-Kreis Neuss steht fest, da Brauchtumsvereine keine Hähne mehr für diese Tradition töten dürfen. Nach massiven Protesten und Strafanzeigen von PETA hat das Land Nordrhein-Westfalen reagiert. Die Kreisverwaltung bestätigt, dass das Töten eines Tieres ohne vernünftigen Grund untersagt ist, was auch Brauchtumsveranstaltungen einschließt.

Beim „Hahneköppen“ auf der Kirmes in Langwaden wurde bisher der Hahnenkönig ermittelt, indem Anwärter auf einem Karussell sitzend den Kopf des bereits toten Hahns abschlagen mussten. Ähnliche Veranstaltungen fanden auch in anderen Orten im Kreis statt, wie in Lüttenglehn, Münchrath, Helpenstein und Speck-Wehl. Die Brauchtumsvereine wurden von der Kreisverwaltung über die neue Regelung informiert.

Die Ursprünge des „Hahneköppen“ sind historisch unterschiedlich erklärt worden. Doch nun hat der Tierschutz Vorrang, und das Töten von Tieren für solche Brauchtumsaktionen ist nicht mehr gestattet. Diese Entscheidung markiert das Ende einer langen Tradition im Rhein-Kreis Neuss, die nun einem neuen Verständnis von Tierwohl und Schutz weicht.

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Mit einem Portfolio, das mehr als zwei Jahrzehnte Berufserfahrung umfasst, ist der freie Redakteur und Journalist Konrad l. Schneider ein fester Bestandteil der deutschen Medienlandschaft.
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