Rhein-Kreis Neuss

Pflegeheim im Rhein-Kreis Neuss: Bestimmte Personen dürfen wieder aufgenommen werden, aber unter Auflagen

Die Heimaufsichtsbehörde des Rhein-Kreises Neuss hat angekündigt, den Aufnahmestopp für Haus 1 eines Pflegeheims in Meerbusch zu lockern, jedoch unter strengen Auflagen. Demnach dürfen nur Personen mit Pflegegrad 3 aufgenommen werden, vorausgesetzt es steht ausreichend Personal zur Verfügung. Für Bewohner, die eine höhere Pflegebedürftigkeit aufweisen, bleibt der Aufnahmestopp bestehen. Diese Maßnahmen gelten vorerst für einen Zeitraum von vier Monaten, bevor eine erneute Überprüfung stattfinden wird.

In Bezug auf Haus 2 des Altenheims bleibt hingegen weiterhin ein kompletter Aufnahmestopp bestehen. Zu diesem Zeitpunkt sind dort noch vier pflegebedürftige Personen untergebracht, jedoch ist geplant, das Haus zu schließen. Im vergangenen Februar wurden bei unangekündigten Kontrollen im Pflegeheim verschiedene Mängel festgestellt, insbesondere im Bereich der Wundversorgung der Bewohner.

Es wird erwartet, dass die Einrichtung notwendige Maßnahmen ergreift, um die festgestellten Mängel zu beheben und die Versorgung der Bewohner zu gewährleisten. Die Heimaufsichtsbehörde wird in regelmäßigen Abständen Kontrollen durchführen, um sicherzustellen, dass die Auflagen eingehalten werden und die Qualität der Pflege verbessert wird.

Die Entscheidung zur Lockerung des Aufnahmestopps für Pflegeheim in Meerbusch unterstreicht die Bedeutung der Einhaltung von Qualitätsstandards in der Pflege und zeigt die Bemühungen der Behörden, die bestmögliche Versorgung und Betreuung der Bewohner sicherzustellen. Es bleibt abzuwarten, wie sich die Situation in den kommenden Monaten entwickeln wird und ob die erforderlichen Verbesserungen umgesetzt werden können.

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Mit einem Portfolio, das mehr als zwei Jahrzehnte Berufserfahrung umfasst, ist der freie Redakteur und Journalist Konrad l. Schneider ein fester Bestandteil der deutschen Medienlandschaft.
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