Rhein-Kreis Neuss

Grundsteuerreform und Finanzplanung: Aufkommensneutrale Veränderungen erwartet

Der Finanzausschuss der Stadt steht vor der Herausforderung, die Reform der Grundsteuer B umzusetzen. Laut Haushaltsplan und mittelfristiger Finanzplanung beläuft sich der jährliche Ertrag aus dieser Steuer auf 36,1 Millionen Euro. Diese Reform wurde vom Bundesverfassungsgericht 2018 gefordert und soll aufkommensneutral erfolgen. Die bisherigen Einheitswerte, die vom Gericht beanstandet wurden, sollen ab dem nächsten Jahr durch auf die jeweilige Liegenschaft bezogene Grundsteuerwerte ersetzt werden.

Dieser Schritt wirft Fragen auf bezüglich der individuellen Belastung der Immobilienbesitzer. Es ist noch unklar, wie hoch diese Belastung letztendlich ausfallen wird. Die Mitglieder des Finanzausschusses wurden am Donnerstagabend auf mögliche Entscheidungen und Kontroversen vorbereitet. Kämmerer Frank Gensler betont die Notwendigkeit, sich frühzeitig auf schwierige Entscheidungen einzustellen.

Die Grundsteuerreform stellt die Stadtverwaltung vor eine komplexe Aufgabe, bei der sowohl finanzielle als auch rechtliche Aspekte berücksichtigt werden müssen. Die bevorstehenden Entscheidungen werden Auswirkungen auf die Eigentümer von Immobilien haben, die möglicherweise mit höheren Belastungen konfrontiert werden. Es bleibt abzuwarten, wie die Stadtverwaltung und der Finanzausschuss diese Herausforderungen meistern werden.

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Mit einem Portfolio, das mehr als zwei Jahrzehnte Berufserfahrung umfasst, ist der freie Redakteur und Journalist Konrad l. Schneider ein fester Bestandteil der deutschen Medienlandschaft.
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