PolizeiRhein-Kreis Neuss

Fahrer mit schweren Verletzungen nach Quad-Unfall: Polizei warnt vor fehlendem Helm und gibt Sicherheitshinweise

Am Donnerstagabend gegen 21:15 Uhr wurde ein 30-jähriger Mann aus Neuss bei einem Verkehrsunfall schwer verletzt. Der Mann war mit seinem Quad auf der Ruhrstraße in Richtung Isarstraße unterwegs, als er die Kontrolle über sein Fahrzeug verlor und sich überschlug. Er erlitt Kopfverletzungen und musste zur Behandlung ins Krankenhaus gebracht werden. Die genaue Unfallursache wird derzeit vom Verkehrskommissariat 1 der Polizei untersucht.

Die Polizei weist in diesem Zusammenhang auf die Helmpflicht hin, die im Paragraf 21a der Straßenverkehrsordnung (StVO) klar geregelt ist. Fahrzeugführer von Krafträdern oder offenen drei- oder mehrrädrigen Kraftfahrzeugen mit einer Höchstgeschwindigkeit über 20 km/h sowie deren Beifahrer müssen während der Fahrt einen geeigneten Schutzhelm tragen. Dies dient dazu, die Folgen von Unfällen, insbesondere von Kopfverletzungen, zu minimieren.

Die Polizei betont, dass das Tragen eines Helms zwar keinen Unfall verhindern kann, aber maßgeblich dazu beiträgt, schwere Verletzungen zu vermeiden. Weitere Informationen zur Bedeutung des Helmtragens finden Interessierte auf der Internetseite der Polizei.

Bei Rückfragen stehen die Pressestelle des Landrats des Rhein-Kreises Neuss sowie die Polizei gerne zur Verfügung. Kontaktdaten sind auf der offiziellen Webseite der Polizei zu finden.

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Mit einem Portfolio, das mehr als zwei Jahrzehnte Berufserfahrung umfasst, ist der freie Redakteur und Journalist Konrad l. Schneider ein fester Bestandteil der deutschen Medienlandschaft.
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