Neue Regelungen zur Blutprobe bei Verkehrsunfallflucht
Am vergangenen Freitagabend hat ein aufmerksamer Zeuge der Polizei geholfen, einen Fahrer zu stoppen, der in einen Verkehrsunfall verwickelt war und vom Unfallort geflohen ist. Der Vorfall ereignete sich in Bedburg, Rhein-Erft-Kreis. Der Fahrer eines VW Fox wird beschuldigt, Alkohol getrunken zu haben, bevor er am Unfall beteiligt war.
Der Vorfall begann gegen 20.15 Uhr, als der 55-jährige Fahrer eines Skoda auf der Friedrich-Wilhelm-Straße in Richtung eines Kreisverkehrs fuhr. Zur gleichen Zeit kam der 58-jährige Fahrer des VW Fox von der Klosterstraße, fuhr in den Kreisverkehr und verließ ihn in Richtung Friedrich-Wilhelm-Straße. Der VW-Fahrer fuhr über die Mittellinie und streifte dabei den Skoda mit seinem linken Außenspiegel, bevor er flüchtete.
Der Skodafahrer folgte dem Flüchtigen bis zu einem Supermarkt auf der Arnold-Freund-Straße, wo er die Polizei informierte. Die Beamten vor Ort rochen Alkohol beim VW-Fahrer und führten einen Atemalkoholtest durch, der einen Wert von über 1,8 Promille ergab. Daraufhin wurde eine Blutprobe angeordnet, die von einem Arzt auf der Polizeiwache entnommen wurde. Dem Fahrer wurde die Weiterfahrt untersagt.
Die Polizei im Rhein-Erft-Kreis hat die Ermittlungen aufgenommen und bittet um Zeugenaussagen. Der Vorfall illustriert die Bedeutung aufmerksamer Bürger, die dabei helfen, Verkehrssicherheit und Rechtsdurchsetzung zu gewährleisten. Solche Fälle unterstreichen die Relevanz von strengeren Kontrollen und Maßnahmen gegen Alkohol am Steuer, um die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer zu gewährleisten.
Medienvertreter können sich für Rückfragen an die Kreispolizeibehörde Rhein-Erft-Kreis wenden unter Telefon: 02271 81-3305 oder per E-Mail an pressestelle.rhein-erft-kreis@polizei.nrw.de.