Am 1. März erregte ein 33-jähriger Mann im Hauptbahnhof Recklinghausen Aufsehen, als er wankend und hilflos auf dem Boden saß. Bundespolizisten wurden auf ihn aufmerksam und stellten fest, dass er ein 30 cm langes Messerschwert, ein sogenanntes „Tantō“, in einer Plastiktüte transportierte. Trotz der überraschenden Entdeckung bestritt der Mann, verbotene Gegenstände bei sich zu führen.

Die Bundespolizei machte klar, dass der Mann keine Erlaubnis besaß, dieses Klingeninstrument zu führen. In Anbetracht der laufenden Sicherungsmaßnahmen während der Karnevalszeit unterstreicht dieser Vorfall die Notwendigkeit strenger Kontrollen in öffentlichen Verkehrsmitteln.