Die Kosten für Bewohnerparkausweise in nordrhein-westfälischen Großstädten variieren stark und zeigen einen trendmäßigen Anstieg. In Bonn müssen Fahrer seit März 2024 360 Euro für den Jahresausweis zahlen, wobei 75 Prozent der Gebühren für finanziell schwache Haushalte übernommen werden. Münster hat die Gebühren im Februar auf 260 Euro erhöht, was sich am wirtschaftlichen Wert der Parkmöglichkeiten orientiert. Die Einnahmen aus Bewohnerparkausweisen in Münster stiegen seit 2023 auf über 830.000 Euro, was dem 18-Fachen der bisherigen Einnahmen entspricht.
Seit 2022 haben die Städte in NRW die Freiheit, die Gebühren für das Anwohnerparken selbst festzulegen. Der ADAC Nordrhein kritisiert, dass das Parken in der Innenstadt nicht als soziale Frage behandelt werden sollte. Köln hat die Gebühren von 30 auf 100 Euro erhöht; ab März 2025 wird die Gebühr zudem nach Fahrzeuglänge gestaffelt. In Bochum wurden die Gebühren von 22 auf 90 Euro angehoben, während die Einnahmen nicht die Kosten für Parkplätze decken. Essen plant eine Erhöhung von 30 auf 70 Euro ab 2025. In Düsseldorf sind geplante Gebühren von 240 bis 360 Euro wegen fehlender Sozialtarif-Regelung vorerst auf Eis gelegt.
Aktuelle Entwicklungen in weiteren Städten
Dortmund hat derzeit Gebühren von rund 30 Euro, plant jedoch Anpassungen. In Bielefeld, Wuppertal und Duisburg bleiben die Gebühren bei etwa 30 Euro, wobei zukünftige Erhöhungen nicht ausgeschlossen sind. Am 19. Februar 2022 ermächtigte die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen die örtlichen Behörden, die Gebührenhöhe für das Bewohnerparken selbst festzulegen, was durch die „Zweite Verordnung zur Änderung der Verordnung über Zuständigkeiten im Bereich Straßenverkehr und Güterbeförderung“ geregelt wurde.
Bei der Festsetzung der Gebühren können lokale Behörden den Verwaltungsaufwand, die Bedeutung der Parkmöglichkeiten, deren wirtschaftlichen Wert und den Nutzen für die Bewohner berücksichtigen. Zudem werden Fragen aufgeworfen, wie die Gebührenhöhe eine nachhaltige Stadt- und Verkehrsentwicklung fördern kann und wie die Akzeptanz der Bewohner erreicht werden kann. Das Zukunftsnetz Mobilität NRW hat in Zusammenarbeit mit der AGFS NRW, dem Städtetag NRW und dem Städte- und Gemeindebund NRW ein Hinweispapier zur Ermittlung geeigneter Gebührenhöhen erstellt, das verschiedene Berechnungsansätze enthält und die Gebührenfestlegung in den verkehrs- und stadtplanerischen Kontext einordnet.
Für detaillierte Informationen zu den Gebühren und Regelungen können die Berichte von Süddeutsche.de und AGFS NRW konsultiert werden.