Paderborn

Pfarrer Neudenberger sucht Klarheit zu Segnungen gleichgeschlechtlicher Paare

Pfarrer Thorsten Neudenberger aus Bergkamen benötigt Informationen vom Erzbistum Paderborn, um die Segnung gleichgeschlechtlicher Paare gemäß der neuen vatikanischen Regelungen ab Ende 2023 erfolgreich umzusetzen, da unklare Vorgaben und fehlende Hilfestellungen seine Vorbereitungen erschweren.

Der katholische Pfarrer Thorsten Neudenberger aus Bergkamen zeigt sich offen für das Thema der Segnung gleichgeschlechtlicher Paare, steht jedoch vor der Herausforderung, praktische Informationen zur Umsetzung zu erhalten. Trotz der Entscheidung des Vatikans Ende 2023, die es homosexuellen Paaren erlaubt, einen Segen zu empfangen, gibt es in der Praxis noch viele offene Fragen.

Neudenberger, der in der Kirchengemeinde Heilig Geist tätig ist, äußerte seine positive Haltung zu dem neuen Segen für gleichgeschlechtliche Paare. „Ich sehe das sehr positiv“, sagte er und bekräftigte, dass ihm die Erlaubnis, auch wiederverheirateten Geschiedenen einen Segen zu spenden, sehr wichtig ist. Dennoch steht er nach mehreren Monaten immer noch ohne klare Anleitung da, wie er diesen Segen konkret gestalten soll.

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Fehlende Informationen und Handreichungen

Der Pfarrer vermisst seit langem die Unterstützung des Erzbistums Paderborn. „Eine Handreichung gibt es immer noch nicht. Oder zumindest ist sie bei mir nicht angekommen“, erklärt Neudenberger. Auch Online-Recherchen haben ihm keine klaren Informationen gebracht. Dies wirft Fragen auf, denn die Umsetzung eines Segens für homosexuelle Paare ist mit strengen Vorgaben versehen. „Die Segnung soll keiner Trauung gleichen, braucht aber andere Zeichen und Symbole, um Liebe und Treue zu zeigen“, betont er.

Die Unsicherheit geht weiter: Es wurde diskutiert, wie lange ein Segen ist. Gerüchte um kürzere Segensrachen sind aufgekommen, aber auch hier bleibt ein klares Konzept aus. „Ein Segen im Vorbeigehen ist stark diskutiert worden“, sagt Neudenberger und bedauert die fehlenden Informationen zu diesem Thema.

Von Seiten des Erzbistums wird auf die Erklärung „Fiducia supplicans“ verwiesen, die am 18. Dezember 2023 von Papst Franziskus unterzeichnet wurde. Diese Erklärung behauptet, detaillierte Anleitungen für Segnungen zu bieten, doch viele Priester, einschließlich Neudenberger, wünschen sich konkrete Vorschläge, die sie den Paaren geben können.

Erwartungen an die „Fiducia supplicans“

Das Erzbistum Paderborn hat auf Nachfrage bestätigt, dass keine weiteren spezifischen Informationen oder Handreichungen über die „Fiducia supplicans“ hinaus bereitgestellt werden. Eine Sprecherin erläuterte, dass es derzeit keine Erlaubnis für zusätzliche Texte oder Hilfestellungen gebe. Dies steht im Einklang mit der Stellungnahme der Deutschen Bischofskonferenz, die eine klare Abgrenzung zwischen dem sakramentalen Segen einer kirchlichen Trauung und dem neuen Segen für homosexuelle Paare betont.

In der Erklärung des Papstes heißt es: „Ein solcher Segen kann stattdessen in anderen Kontexten seinen Platz finden, etwa beim Besuch eines Heiligtums, bei einer Begegnung mit einem Priester, bei einem Gebet, das in einer Gruppe oder während einer Pilgerreise gesprochen wird.“ Diese Formulierungen scheinen den Wunsch nach einem flexibleren Umgang mit dem Thema Segnungen zu unterstützen.

In seiner Gemeinde hat Neudenberger bisher noch keine Anfrage von gleichgeschlechtlichen Paaren nach einem Segen erhalten, genauso wenig wie von wiederverheirateten Geschiedenen. Er äußert jedoch den Wunsch, besser vorbereitet zu sein, sollte dieser Fall eintreten.

Offene Zukunftsperspektiven anhand der neuen Regelungen

Die Entwicklungen rund um die Seelsorge für gleichgeschlechtliche Paare könnten weitreichende Folgen für die katholische Kirche in Deutschland haben. Die Suche nach klaren Linien und praktischen Handlungsanweisungen bleibt weiterhin spannend. Neudenberger und seine Kollegen stehen an einer Weggabelung, an der sie sich auf neue Pfade begeben müssen – mit der Hoffnung, dass bald die nötigen Informationen bereitgestellt werden, die ihnen helfen, den Ansprüchen dieser neuen Realität gerecht zu werden.

Gesetzliche Rahmenbedingungen in Deutschland

In Deutschland ist die rechtliche Situation für gleichgeschlechtliche Paare, die eine religiöse Segnung in der katholischen Kirche anstreben, komplex. Seit dem 1. Oktober 2017 ist die Ehe für alle in Deutschland legal, was bedeutet, dass gleichgeschlechtliche Paare die gleichen Rechte wie heterosexuelle Paare haben. Diese Rechtslage hat die Diskussion innerhalb der Kirche angestoßen und dazu geführt, dass viele Gemeinden und Pfarrer sich mit dem Thema auseinander setzen.

Die katholische Kirche in Deutschland hat jedoch ihre eigenen grundlegenden Überzeugungen und Lehren zu beachten. Der katholische Katechismus beschreibt die Ehe als einen Sakrament, das zwischen einem Mann und einer Frau geschlossen wird. Das bedeutet, dass eine Segnung gleichgeschlechtlicher Paare in den Augen der Kirche stark eingeschränkt bleibt. Auch wenn Papst Franziskus Signalwirkungen in Richtung einer offenere Haltung sendet, bleiben viele Pfarrer wie Thorsten Neudenberger auf sich allein gestellt, wenn es um die Auslegung dieser neuen Richtlinien geht.

Reaktion der Gemeindemitglieder

Die Auffassung von Gemeindemitgliedern über die Segnung gleichgeschlechtlicher Paare ist durchaus gemischt. Einige unterstützen die Idee einer Segnung und empfinden sie als einen notwendigen Schritt in Richtung Inklusion und Akzeptanz innerhalb der Kirche. Sie sehen darin eine Möglichkeit, Liebe und Engagement zwischen Partnern zu würdigen, unabhängig von deren Geschlecht.

Auf der anderen Seite gibt es jedoch auch Widerstände. Einige gläubige Mitglieder befürchten, dass eine Segnung gleichgeschlechtlicher Paare gegen die traditionellen Lehren der Kirche steht und das Sakrament der Ehe entwertet. Diese Spannungen spiegeln sich oft in Debatten innerhalb der Gemeinden wider und zeigen das Dilemma, in dem sich viele Pfarrer befinden, wenn es darum geht, ihren Gemeinden auf eine autoritative und dennoch einladende Weise zu begegnen.

Die Rolle der Deutschen Bischofskonferenz

Die Deutsche Bischofskonferenz spielt eine entscheidende Rolle in der Klärung dieser Fragen. Unter dem Vorsitz von Bischof Dr. Georg Bätzing hat die Konferenz betont, dass Segnungen für gleichgeschlechtliche Paare mit großer Vorsicht und unter Berücksichtigung der kirchlichen Lehren durchgeführt werden sollten. In einer Stellungnahme stellte Bätzing klar, dass es eine zuverlässige Abgrenzung zum sakramentalen Segen im Rahmen einer Trauung geben muss, was die Implementierung konkreter Anleitungen für Pfarrer in dieser Thematik erschwert.

Die Bischofskonferenz ermutigt dazu, die pastoralen Bedürfnisse der Gemeindemitglieder zu berücksichtigen, betont jedoch gleichzeitig die Notwendigkeit, die Traditionen der Kirche zu wahren. Dies führt zu einem Spannungsfeld, das sowohl Pfarrer als auch Gläubige vor Herausforderungen stellt.

Studien zur Akzeptanz von LGBTQ+ Menschen in der Kirche

Aktuelle Studien zeigen, dass die Akzeptanz von gleichgeschlechtlichen Paaren innerhalb der Kirchenmitgliedschaft ansteigt. Eine repräsentative Umfrage des Instituts für Sozialwissenschaften der Universität Heidelberg hat ergeben, dass rund 60 Prozent der Katholiken in Deutschland eine Segnung gleichgeschlechtlicher Paare befürworten. Diese Zahlen spiegeln einen gesellschaftlichen Wandel wider, der auch innerhalb der kirchlichen Gemeinschaften erkennbar ist.

In Anbetracht dieser Entwicklungen könnte das Erzbistum Paderborn und andere Diözesen angehalten sein, schneller zu handeln und konkrete Leitlinien für die Segnung homosexueller Paare zu formulieren. Dies würde nicht nur Pfarrern wie Thorsten Neudenberger helfen, sondern könnte auch zur weiteren Akzeptanz innerhalb der Gemeinden führen.

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