Paderborn

Neue Verkehrsregeln für Cannabis-Fahrer: Was Sie ab Juli beachten müssen

Nach der Legalisierung von Cannabis hat der Bundestag neue Vorgaben für Autofahrer verabschiedet. Das Gesetz legt einen Grenzwert für den Wirkstoff THC am Steuer fest, ähnlich der 0,5-Promille-Grenze bei Alkohol. Es gelten strengere Regeln für Fahranfänger und gemischten Konsum von Cannabis und Alkohol. Auch engere Grenzen für den gemeinsamen Cannabis-Anbau in Vereinen wurden beschlossen.

Seit April ist der Konsum von Cannabis für Volljährige legal, einschließlich des privaten Cannabis-Anbaus. Nun gibt es Regelungen für den Straßenverkehr, über die Fachleute bereits lange diskutiert haben. Bisher wurde jeder Fahrer, der Tetrahydrocannabinol (THC) nachwies, konsequent sanktioniert. Bei Verkehrsgerichtstag wurde für eine Anpassung des Wertes von 1 Nanogramm je Milliliter Blut plädiert.

Der gesetzliche Grenzwert liegt nun bei 3,5 Nanogramm THC oder höher. Bei Überschreitung drohen Geldbußen und ein Fahrverbot. Verglichen wird dieser Wert mit 0,2 Promille Alkohol und liegt weit unter der Risikoschwelle von 7 Nanogramm THC. Mischkonsum von Cannabis und Alkohol wird ebenfalls sanktioniert, mit höheren Bußgeldern für Verstöße.

THC am Steuer umfasst jeglichen Cannabiskonsum, einschließlich THC-haltiger Lebensmittel, Getränke, Öle und Extrakte. Empfindliche Speicheltests dienen als Vorscreening, gefolgt von Blutentnahmen bei Verdacht. Experten weisen darauf hin, dass Cannabis anders als Alkohol wirkt und die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigen kann.

Die Reaktionen auf die neuen Regelungen variieren. Kritiker sehen eine Gefährdung der Verkehrssicherheit, während Befürworter eine faire Trennung von Konsum und Fahren begrüßen. Der Bundestag hat auch Änderungen am Cannabis-Gesetz beschlossen, um den Anbau in Vereinen zu regeln und große Plantagen zu verhindern. Genehmigungen können verweigert werden, wenn Anbauflächen in unmittelbarer Nähe anderer Vereine liegen.

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Mit einem Portfolio, das mehr als zwei Jahrzehnte Berufserfahrung umfasst, ist der freie Redakteur und Journalist Konrad l. Schneider ein fester Bestandteil der deutschen Medienlandschaft.
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