Im Zentrum eines bevorstehenden Gerichtsverfahrens in Stuttgart steht die Gruppe der mutmaßlichen „Reichsbürger“ um Heinrich XIII. Prinz Reuß, die beschuldigt wird, einen gewaltsamen Umsturz in Deutschland geplant zu haben. Dieser sogenannte Reichsbürgerprozess wird im streng gesicherten Saal des Oberlandesgerichts Stuttgart in Stammheim stattfinden, wo einst Mitglieder der RAF-Terrorgruppe vor Gericht standen. Mit Hunderten von Waffen, der Erstellung von Feindeslisten und dem Ziel des Sturms auf den Reichstag und den Sturz der Bundesrepublik Deutschland, sollen die Angeklagten die staatliche Ordnung gewaltsam beseitigen wollen.
Das Verfahren gegen die Gruppe der „Reichsbürger“ stellt eines der größten Staatsschutzverfahren in der Geschichte der Bundesrepublik dar. 27 Verdächtige, darunter ein ehemaliger Soldat des Kommandos Spezialkräfte der Bundeswehr, werden beschuldigt, Tote bei ihren Umsturzplänen in Kauf genommen zu haben. Unter der Führung von Heinrich XIII. Prinz Reuß und der ehemaligen Berliner Richterin Birgit Malsack-Winkemann sollte eine Übergangsregierung mit den Siegermächten des Zweiten Weltkriegs eine neue staatliche Ordnung verhandeln, da die sogenannten Reichsbürger die Existenz des Deutschen Reiches behaupten und die Bundesrepublik nicht anerkennen.
Die Komplexität des Falls erfordert die Aufteilung der Beschuldigten auf drei Hauptverfahren in Stuttgart, Frankfurt und München. Diese parallelen Verfahren werden voraussichtlich aufwendig sein, da jedes Gericht eigene Beweise erheben und zu eigenen Urteilen kommen muss. Mit neun Angeklagten, fünf Richtern und 22 Verteidigern allein in Stuttgart sowie einem massiven Waffenarsenal, das für die Umsturzpläne genutzt werden sollte, präsentiert sich der Prozess als eine massive juristische Herausforderung.
Der Prozess in Stuttgart wird auch den Vorfall in Reutlingen behandeln, bei dem ein Angeklagter während einer Polizeirazzia auf Polizisten geschossen und zwei Beamte verletzt haben soll. Dieses Ereignis verdeutlicht die ernsthafte Bedrohung, die von den „Reichsbürgern“ und rechtsextremen Gruppen ausgeht, wie der Gerichtspräsident Andreas Singer betonte. Die zunehmende Anzahl von Anklagen gegen diese Gruppierungen spiegelt eine besorgniserregende gesellschaftliche Entwicklung wider, die es vor Gericht zu bewerten gilt.