Paderborn

Bürgerentscheid im Kreis Paderborn: Nationalpark Egge Bewerbung – Alles zum Ablauf und zur Abstimmung

Ergründen Sie die Hintergründe: Alles Wissenswerte zum Bürgerentscheid im Kreis Paderborn

Der Bürgerentscheid im Kreis Paderborn bezüglich einer Bewerbung für einen Nationalpark Egge steht kurz bevor. Die Abstimmung muss spätestens drei Monate nach dem entsprechenden Kreistagsbeschluss von Mitte März stattfinden, damit die Bürger bis zum 12. Juni ihre Stimme abgeben können. Der Kreis Paderborn hat kürzlich in einer Mitteilung alle relevanten Informationen zum Ablauf und zum Bürgerentscheid bekanntgegeben.

Die Abstimmungsunterlagen wurden bereits erstellt und sollen voraussichtlich ab Dienstag, dem 21. Mai, nach Pfingsten an alle abstimmungsberechtigten Personen im Kreis Paderborn verschickt werden. Die Verteilung erfolgt von Kommune zu Kommune in alphabetischer Reihenfolge, beginnend mit Altenbeken und endend mit Salzkotten. Alle Briefe sollten bis Anfang Juni zugestellt sein.

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Die Bürger werden ausschließlich per Briefwahl über die Frage abstimmen, ob sich der Kreis Paderborn beim NRW-Umweltministerium um die Realisierung des zweiten Nationalparks auf den landeseigenen Flächen der Eggeregion bewerben soll. Die Wahl-Unterlagen enthalten die Abstimmungsbenachrichtigung, den Stimmschein mit eidesstattlicher Erklärung, den Stimmzettel, einen grünen Stimmzettelumschlag, einen gelben Abstimmbriefumschlag mit der Adresse des Landrates des Kreises Paderborn sowie ein Merkblatt für die Briefwahl.

Für den Fall, dass jemand keine Unterlagen erhält, besteht die Möglichkeit, ab dem 3. Juni in der entsprechenden Kommune Ersatzunterlagen anzufordern. Die zurückgesandten Stimmbriefumschläge müssen spätestens am Mittwoch, dem 12. Juni, um 12 Uhr, bei der Kreisverwaltung eingegangen sein. Die Auszählung der Stimmen erfolgt unmittelbar nach Ablauf der Frist, und das Ergebnis wird bis zum 18. Juni 2024 vom Abstimmungsleiter, Landrat Christoph Rüther, festgestellt und öffentlich bekanntgegeben.

Für einen positiven Ausgang des Bürgerentscheids ist erforderlich, dass die Mehrheit der gültigen Stimmen für den Entschluss stimmt und diese Stimmen mindestens 15 Prozent der Bürger des Kreises Paderborn repräsentieren. In diesem Fall hat der Bürgerentscheid die Wirkung eines Kreistagsbeschlusses und kann erst nach zwei Jahren durch einen erneuten Bürgerentscheid geändert werden. Bei Stimmengleichheit wird die Frage als mit Nein beantwortet.

Mit einem Portfolio, das mehr als zwei Jahrzehnte Berufserfahrung umfasst, ist der freie Redakteur und Journalist Konrad l. Schneider ein fester Bestandteil der deutschen Medienlandschaft.
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