Die Deutsche Bahn und die Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG) haben am 16. Februar 2025 einen neuen Tarifvertrag für rund 192.000 Beschäftigte vereinbart. Diese Einigung wurde ohne die von der EVG angedrohten Warnstreiks erzielt, die nun frühestens im März 2026 möglich sind. An diesem Tag wurden auch Details zur Einigung veröffentlicht, die einen positiven Wenden für die beiden Parteien darstellen.
Die Verhandlungen liefen seit dem Mittwoch zuvor und die EVG stellte zuvor Forderungen von 7,6 Prozent mehr Einkommen sowie 2,6 Prozent zusätzliche Vergütung für Schichtarbeiter. Ein Teil des geforderten Zusatzgeldes soll in freie Tage umgewandelt werden können. Zudem forderte die EVG eine Beschäftigungsgarantie bis Ende 2027. Der aktuelle Tarifvertrag gilt bis Ende März 2025. Bei einer möglichen Einigung ohne Warnstreiks handelt es sich um eine Ausnahme, da das letzte Mal eine solche Einigung 2016 stattfand.
Unternehmensstrategien und wirtschaftliche Rahmenbedingungen
Die Deutsche Bahn selbst strebt eine lange Laufzeit des neuen Tarifvertrags an, um die für die Sanierung des Unternehmens notwendige Planungssicherheit zu gewährleisten. Ein zentrales Ziel des Unternehmens ist es, die Pünktlichkeit der Fernverkehrszüge bis zum Jahr 2027 auf 75 bis 80 Prozent zu steigern; im Jahr 2024 lag dieser Wert lediglich bei 62,5 Prozent. Bis 2030 plant die Bahn zudem, 41 stark befahrene Korridore grundlegend zu sanieren. Die Tochtergesellschaften DB Cargo und Fernverkehr sollen in diesem Jahr wieder schwarze Zahlen schreiben. Allerdings steht die Güterverkehrstochter Cargo vor Herausforderungen, da bis 2029 rund 5.000 Stellen wegfallen sollen.
Die Einigung zwischen der Deutschen Bahn und der EVG könnte auch im Lichte weiterer bevorstehender Tarifverhandlungen im öffentlichen Dienst betrachtet werden. Gewerkschaften fordern für Beschäftigte im öffentlichen Dienst damit verbundene Verbesserungen, wie mehr Geld, Freizeit sowie einen besseren Umgang mit Überstunden. Aktuell gibt es rund 500.000 unbesetzte Stellen im öffentlichen Dienst, was die Anforderungen an die Arbeitgeber erhöht. Prognosen weisen darauf hin, dass sich die Situation in den kommenden Jahren weiter verschärfen könnte.
Aktuelle Anforderungen und Reaktionen
Im Rahmen der anstehenden Tarifverhandlungen fordern Gewerkschaften sowohl für kommunale Beschäftigte als auch für Mitarbeitende des Bundes eine Lohnerhöhung von 8 Prozent oder mindestens 350 Euro mehr pro Monat. Die Arbeitgeber hingegen, vertreten durch die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA), sehen die finanziellen Forderungen als unrealistisch an und warnen vor Einschränkungen bei wichtigen Dienstleistungen wie Kitas oder Bürgerämtern. Bundesinnenministerin Nancy Faeser betont die Notwendigkeit fairer Verhandlungen, weist aber auf die angespannte Haushaltslage hin.
Die ersten Verhandlungen im Rahmen dieser Tarifauseinandersetzungen fanden bereits im Januar 2025 statt, ohne dass ein Ergebnis erzielt werden konnte. Weitere Verhandlungstermine stehen für den 17./18. Februar 2025 sowie den 14. bis 16. März 2025 an. Die Drohung von Warnstreiks im öffentlichen Dienst steht nach dem gescheiterten Verhandlungen ebenfalls im Raum, mit möglichen Einschränkungen im Betriebsablauf.
Zusammenfassend ist festzustellen, dass die kürzliche Einigung zwischen der Deutschen Bahn und der EVG in einem breiteren Kontext von wirtschaftlichen Herausforderungen und Anstrengungen zur Verbesserung des öffentlichen Dienstes betrachtet werden muss. Während die Bahn eine Klarheit für ihre interne Sanierungsstrategie wünscht, steht der öffentliche Dienst vor der Dringlichkeit, die Attraktivität seiner Arbeitsbedingungen zu erhöhen, um Fachkräfte nicht an die privatwirtschaftliche Konkurrenz zu verlieren.
Für mehr Details zur Einigung zwischen der Deutschen Bahn und der EVG können Sie die Berichte auf Rosenheim24 und Spiegel nachlesen. Informationen zu den Tarifverhandlungen im öffentlichen Dienst sind auf Kommunal.de verfügbar.