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Kreisübergreifende Cannabis-Versammlungsregeln: Einheitlichkeit verlangt

Schützenfest-Verbot: Kein Cannabis-Konsum erlaubt!

Cannabis-Konsum auf dem Schützenfest? Klares Nein vom

Im Paragraph 5 des Konsumgesetzes ist eindeutig festgelegt, dass der Konsum von Cannabis in Anwesenheit von Personen unter 18 Jahren verboten ist. Dies bedeutet, dass das Rauchen von Cannabis auf Schützenfesten nicht gestattet ist. Markus Bröcher, Kreisoberst, äußerte Unverständnis über die Vorstellung, Cannabis in Gegenwart von Minderjährigen zu konsumieren. Er betonte die Unreife der Gesetzgebung in diesem Bereich.

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Viele Schützenvereine teilen Bröchers Meinung und beabsichtigen, sich genauso zu verhalten. Der Kreisschützenbund Olpe kann den Vereinen zwar keine Vorschriften machen, jedoch eine Empfehlung aussprechen. Jeder Verein hat das Recht, von seinem Hausrecht Gebrauch zu machen und klare Regeln aufzustellen.

Die Elber Schützen im Kreis Olpe folgen entschieden dem Appell des Kreisschützenbundes und verbieten den Konsum von Cannabis auf ihrem Fest. Klaus Reichling, Geschäftsführer der Elber Schützen, erklärte, dass das Verbot ohne Diskussion im Vorstand einstimmig beschlossen wurde. Schilder mit Informationen werden auf dem Festplatz angebracht, und der Sicherheitsdienst ist damit beauftragt, das Verbot zu überwachen.

Reichling ist zuversichtlich, dass die Besucher sich an das Verbot halten werden, ähnlich wie sie es beim Rauchverbot in Hallen und Zelten getan haben. Er glaubt, dass viele weitere Vereine im Kreis dem Verbot des Cannabis-Konsums auf Schützenfesten beitreten werden. Sowohl Markus Bröcher als auch Klaus Reichling hätten sich eine einheitliche Regelung seitens der Regierung gewünscht, um mit diesem Thema konsequent umzugehen.

Mit einem Portfolio, das mehr als zwei Jahrzehnte Berufserfahrung umfasst, ist der freie Redakteur und Journalist Konrad l. Schneider ein fester Bestandteil der deutschen Medienlandschaft.
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