Die Bezirksregierung Arnsberg hat beschlossen, die Frist für den Umtausch von Führerscheinen im Kreis Soest und anderen betroffenen Kreisen bis Anfang 2025 zu verlängern. Dies gilt insbesondere für die Jahrgänge 1965 bis 1970, deren reguläre Umtauschfrist bereits abgelaufen war. Aufgrund von Einschränkungen bei den Fahrerlaubnisbehörden infolge eines Hackerangriffs auf die Südwestfalen-IT (SIT) im November 2023 besteht immer noch ein großer Rückstau bei der Bearbeitung von Anträgen. Die Allgemeinverfügung der Bezirksregierung Arnsberg soll sicherstellen, dass die betroffenen Personen aus den genannten Kreisen genügend Zeit haben, ihre Führerscheine umzutauschen.
Gemäß den Anforderungen der 3. EU-Führerscheinrichtlinie müssen bis zum 19. Januar 2033 alle Führerscheine in der Europäischen Union umgetauscht werden, die vor 2013 ausgestellt wurden. Aufgrund der gestaffelten Vorgehensweise wird die Umtauschfrist nach Jahrgängen organisiert. Die Bezirksregierung Arnsberg betont die Wichtigkeit der Einhaltung dieser Fristen, um mögliche Konsequenzen zu vermeiden. Die Verlängerung der Umtauschfrist bietet den betroffenen Personen die Möglichkeit, ihren Führerschein rechtzeitig zu aktualisieren, um allen gesetzlichen Anforderungen gerecht zu werden.
Die Allgemeinverfügung wird offiziell am 25. Mai 2024 im Amtsblatt für den Regierungsbezirk Arnsberg veröffentlicht. Es wird den Betroffenen empfohlen, eine Kopie der Verfügung mitzuführen, insbesondere während Fahrten im öffentlichen Verkehr. Diese Maßnahme soll sicherstellen, dass die Fahrerinnen und Fahrer ihre Fahrerlaubnis nachweisen können, während die Umtauschfrist läuft. Die Bezirksregierung Arnsberg arbeitet kontinuierlich daran, die Rückstände bei der Bearbeitung von Anträgen abzubauen, um eine reibungslose Umsetzung des Führerscheinumtauschs zu gewährleisten.