Oberhausen

Zentraler Zeuge im Prozess gegen Christian B. – Fragerecht der Verteidigung im Fokus

Braunschweig (dpa) – Im Prozess gegen Christian B., der auch im Fall Madeleine McCann mordverdächtig ist, rückt ein zentraler Zeuge erneut in den Fokus. Die Vernehmung des 53-jährigen Mannes wird heute vor dem Landgericht Braunschweig fortgesetzt. Vor zwei Monaten berichtete er bereits von zwei Vergewaltigungsvideos, auf denen er den Angeklagten identifiziert haben will. Während des Prozesses wurden dem 47-jährigen Christian B. drei Vergewaltigungen und zwei Fälle von sexuellem Missbrauch von Kindern in Portugal vorgeworfen. Er soll eine ältere Frau sowie ein mindestens 14-jähriges Mädchen vergewaltigt haben.

Der Zeuge berichtete, wie er den Angeklagten dabei erkannt habe, wie er auf einem Video eine ältere Frau auf dem Bett gefesselt und misshandelt habe. Er beschrieb, wie der Mann sein Gesicht enttarnte und in die Kamera blickte. Auf einem anderen Video sei ein Mädchen an einen Pfahl gefesselt worden und habe B. klar als Vergewaltiger benannt.

Die Glaubwürdigkeit dieses zentralen Zeugen wird im Prozess beleuchtet, da die Aussagen entscheidend für die Anklage sind. Obwohl der Verbleib der belastenden Videos unklar ist, betont der Zeuge die Details, die er gesehen haben will. Die Schilderungen des Zeugen könnten maßgeblich für das Urteil gegen Christian B. sein, der konsequent die Tatvorwürfe bestreitet.

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Mit einem Portfolio, das mehr als zwei Jahrzehnte Berufserfahrung umfasst, ist der freie Redakteur und Journalist Konrad l. Schneider ein fester Bestandteil der deutschen Medienlandschaft.
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