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Internationale Strafgerichtshof beantragt Haftbefehle gegen Netanjahu und Hamas-Führer

Der Chefankläger des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH) hat Anträge auf Haftbefehle gegen den israelischen Ministerpräsidenten Benjamin Netanjahu sowie den Anführer der Hamas im Gazastreifen, Jihia al-Sinwar, gestellt. Diese Maßnahme erfolgte als Teil der Ermittlungen wegen mutmaßlicher Verbrechen gegen die Menschlichkeit während des Gaza-Krieges. Weiterhin wurden Haftbefehle gegen Israels Verteidigungsminister Joav Galant, Sinwars Stellvertreter Mohammed Deif und den Hamas-Auslandschef Ismail Hanija beantragt. Diese Anträge stießen sowohl auf Empörung seitens der betroffenen Parteien als auch von US-Offiziellen.

Den Hamas-Führern werden schwerwiegende Verbrechen wie „Ausrottung“, Mord, Geiselnahme, Vergewaltigungen und Folter vorgeworfen. Der Chefankläger betonte die Bedeutung des humanitären Völkerrechts und forderte die Freilassung israelischer Geiseln und deren sichere Rückkehr zu ihren Familien. Netanjahu und Galant werden beschuldigt, die Aushungerung von Zivilisten als Kriegsführungsmethode sowie willkürliche Tötungen und Angriffe auf Zivilisten verantwortlich zu sein.

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Der Gaza-Krieg begann mit einem Massaker, bei dem Terroristen der Hamas und anderer Gruppen über 1200 Tote in Israel forderten. Die Folge war eine hohe Anzahl von Todesfällen unter Palästinensern. Die Richter der Vorverfahrenskammer des IStGH werden nun über die Erlassung der Haftbefehle entscheiden, was gegebenenfalls zu Hauptverfahren führen würde.

Die Kontroversen rund um die Haftbefehle riefen eine Welle der Kritik hervor, sowohl von israelischer als auch palästinensischer Seite, zusammen mit deutlicher Ablehnung seitens der US-Regierung und anderer Länder wie Österreich. Die Bewegungsfreiheit der Gesuchten, insbesondere von Sinwar und Deif, ist durch die Haftbefehle signifikant eingeschränkt, obwohl das Gericht selbst keine Befugnis zur Vollstreckung hat. Die Einbindung des Internationalen Strafgerichtshofs in die Angelegenheit zeigt die Komplexität und Sensibilität politischer und menschenrechtsbezogener Fragen in Konfliktsituationen.

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