OberhausenPolitik

Gerichturteil: Bundesregierung muss Klimaschutzprogramm nachbessern!

Auf dem Prüfstand: Klimaschutzprogramm der Bundesregierung anteilig unzureichend

Die Bundesregierung wurde vom Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg dazu aufgefordert, ihr Klimaschutzprogramm zu verschärfen. Die bisherigen Maßnahmen reichen laut den Richtern nicht aus, um die gesetzlichen Klimaziele zu erreichen. Dieses Urteil basiert auf Klagen der Deutschen Umwelthilfe, die bereits zuvor gegen die Klimapolitik der Regierung vorgegangen war und im November 2023 einen Sieg vor dem OVG Berlin-Brandenburg errungen hatte.

Das Klimaschutzprogramm, das im Oktober beschlossen wurde, erfüllt laut dem Gericht nicht vollständig die gesetzlichen Anforderungen. Die Regierung hat nun die Möglichkeit, in Revision zu gehen und die Wirkung des Urteils aufzuschieben, was dann das Bundesverwaltungsgericht beschäftigen würde.

Die DUH-Klagen basierten auf den Vorgaben des Klimaschutzgesetzes, das eine Reduzierung der Treibhausgasemissionen um mindestens 65 Prozent bis 2030 im Vergleich zu 1990 vorsieht. Bis zum letzten Jahr wurde jedoch nur eine Minderung von rund 46 Prozent erreicht. Das Klimaschutzprogramm der Bundesregierung umfasst verschiedene Maßnahmen in den Bereichen Verkehr, Energie, Gebäude, Industrie und Landwirtschaft, die darauf abzielen, diese Ziele zu erreichen.

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Mit einem Portfolio, das mehr als zwei Jahrzehnte Berufserfahrung umfasst, ist der freie Redakteur und Journalist Konrad l. Schneider ein fester Bestandteil der deutschen Medienlandschaft.
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