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Aldi-Süd verliert vor EuGH: Irreführende Rabatte sind passé!

Aldi Süd hat vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) eine Niederlage erlitten, die sich mit irreführenden Rabattaktionen beschäftigt. Der EuGH entschied, dass, wenn ein Rabatt beworben wird, dieser sich auf den niedrigsten Preis der letzten 30 Tage beziehen muss. Dieser Schritt soll verhindern, dass Händler Verbraucher durch künstlich erhöhten Preisnachlass täuschen. Das Urteil folgt auf eine Klage der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg, die jetzt auf mehr Preistransparenz hofft.

Konkret ging es um Werbung für Ananas und Bananen, bei der Aldi Süd Preisnachlässe anpries. Bei einer Ananas betrug der beworbene Preis 1,49 Euro, während der tatsächliche niedrigste Preis in den 30 Tagen zuvor bei 1,39 Euro lag. Ähnlich verhielt es sich bei Bananen, wo ein Preis von 1,29 Euro und ein vorheriger Preis von 1,69 Euro angegeben waren, der jedoch ebenfalls nur vorübergehend erhöht wurde. Das Gericht in Luxemburg stellte fest, dass solche Praktiken nicht zulässig sind, und wies darauf hin, dass der veranschlagte Rabatt auf den am niedrigsten notierten Preis der letzten 30 Tage basieren muss. Das Landgericht Düsseldorf wird nun den Fall unter Berücksichtigung des EuGH-Urteils entscheiden. Weitere Details dazu sind in einem Artikel auf www.radiooberhausen.de nachzulesen.

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