Kriminalität und JustizOberbergischer Kreis

Autofahrer mit 2,24 Promille landet im Graben: Polizei ordnet Blutprobe an

Am Freitag, den 24. Mai, geriet ein 42-jähriger Autofahrer gegen 17:40 Uhr auf der B 229 von der Fahrbahn ab und landete in einem Graben. Der Mann aus Hilden wurde von Zeugen beobachtet, wie er mit einer Geschwindigkeit von etwa 20-25 km/h auf der Landstraße fuhr und offensichtlich Schwierigkeiten hatte, innerhalb der Fahrbahnmarkierungen zu bleiben. Letztendlich kam er nach rechts von der Fahrbahn ab, landete im Graben und kollidierte dort mit einem Verkehrszeichen. Ein durchgeführter Atemalkoholtest ergab einen Wert von ungefähr 2,24 Promille. Darüber hinaus konnte der 42-Jährige keinen Führerschein vorweisen.

Die Polizei entschied daraufhin, eine Blutprobe von dem Autofahrer anzufordern. Diese Maßnahme wird in solchen Fällen üblicherweise durchgeführt, um den genauen Alkoholgehalt im Blut des Fahrers festzustellen und rechtliche Konsequenzen abzuleiten. Die Konsequenzen für das Fahren unter Alkoholeinfluss können schwerwiegend sein und reichen von Geldbußen über den Entzug des Führerscheins bis hin zu Freiheitsstrafen.

Bei Verkehrsunfällen, die durch Alkoholkonsum verursacht werden, stehen nicht nur die Fahrer, sondern auch andere Verkehrsteilnehmer und Unbeteiligte in Gefahr. Die Polizei appellierte daher an die Verantwortung jedes Einzelnen, sich bewusst zu machen, dass Alkohol am Steuer zu schwerwiegenden Folgen führen kann.

Für weitere Informationen oder Rückfragen steht die Pressestelle der Kreispolizeibehörde Oberbergischer Kreis unter der Telefonnummer 02261 8199 1211 oder per E-Mail unter pressestelle.gummersbach@polizei.nrw.de zur Verfügung.

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Mit einem Portfolio, das mehr als zwei Jahrzehnte Berufserfahrung umfasst, ist der freie Redakteur und Journalist Konrad l. Schneider ein fester Bestandteil der deutschen Medienlandschaft.
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