Nordrhein-WestfalenPolitik

NRW Abschiebungen: Hintergründe und Hindernisse bei der Rückführung von Gefährdern

In den vergangenen Jahren wurden in Nordrhein-Westfalen insgesamt 106 sogenannte Gefährder oder andere sicherheitsrelevante Personen abgeschoben, wie das Landesfluchtministerium berichtet. Zusätzlich dazu haben sich fünf Personen freiwillig überwacht außer Landes begeben. Diese Daten wurden in einer kürzlich in Düsseldorf veröffentlichten Antwort der Landesregierung auf eine Anfrage der AfD bekannt gegeben. Es sollte jedoch klargestellt werden, dass die Einstufung als Gefährder nicht zwangsläufig eine Abschiebung zur Folge hat. Hindernisse wie fehlende Reisedokumente, familiäre Bindungen oder das Einverständnis der Staatsanwaltschaft können eine Rückführung verhindern.

Im ersten Halbjahr 2023 wurden von den insgesamt 464 als Gefährder oder sicherheitsrelevant eingestuften Personen lediglich fünf abgeschoben. NRW-Fluchtministerin Josefine Paul erklärte, dass 311 dieser Personen deutsche Staatsbürger seien und 18 sich im Ausland aufgehalten hätten. Dies bedeutet, dass eine Abschiebung für den Großteil dieser Personen nicht in Betracht kam. Weitere Abschiebungen scheiterten aufgrund von fehlenden Reisedokumenten, rechtlichen Hindernissen wie unerledigten Ausreisepflichten oder dem mangelnden Einverständnis der Staatsanwaltschaft.

Trotz der genannten Schwierigkeiten betonte das Landesfluchtministerium die Bedeutung von Rückführungen von ausländischen Personen aus dem extremistischen oder terroristischen Umfeld zur Gefahrenabwehr. Jede erfolgreiche Abschiebung stellt einen wesentlichen Beitrag zur Sicherheit der Bevölkerung dar.

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Mit einem Portfolio, das mehr als zwei Jahrzehnte Berufserfahrung umfasst, ist der freie Redakteur und Journalist Konrad l. Schneider ein fester Bestandteil der deutschen Medienlandschaft.
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