Noroviren haben in Nordrhein-Westfalen (NRW) in den ersten fünf Wochen des Jahres 2024 einen alarmierenden Anstieg bei Magen-Darm-Erkrankungen verursacht. In dieser Zeit wurden 3.115 Fälle gemeldet, was einem Anstieg gegenüber 2.450 Fällen im gleichen Zeitraum des Vorjahres entspricht. Diese hoch ansteckenden Viren sind für akute Brech-Durchfall-Erkrankungen verantwortlich und zeigen eine Saisonspitze zwischen Oktober und März, wie RP Online berichtet.

Besonders betroffen sind Städte wie Wuppertal mit 174 Fällen, Bochum mit 138 und Dortmund mit 131 Fällen. Auch Bielefeld (135), die Städteregion Aachen (122) sowie Duisburg (117) und Krefeld (91) verzeichnen hohe Infektionszahlen. Düsseldorf meldete 20 und Mönchengladbach 14 Fälle, während der Kreis Kleve 25 Fälle verzeichnete.

Symptome und Ansteckungsgefahr

Noroviren sind extrem ansteckend—bereits 10 bis 100 Erreger können eine Infektion auslösen. Zu den Symptomen gehören plötzliches Erbrechen, Bauchkrämpfe und Durchfall. Eine Infektion dauert in der Regel ein bis zwei Tage und kann von Bauch-, Kopf- und Gliederschmerzen sowie leichtem Fieber begleitet sein. Die Übertragung erfolgt über Stuhl, Erbrochenes und auch durch Tröpfchen in der Luft. Wichtig ist das Einhalten strenger Hygieneregeln, da Betroffene bis zu 14 Tage nach einer Erkrankung weiterhin Viruspartikel ausscheiden können, so Stadt Köln.

Besonders gefährdete Gruppen sind Kinder unter fünf Jahren und ältere Menschen. Laut Robert Koch-Institut (RKI) sind Noroviren weltweit verbreitet und verantworte etwa 30% der nicht bakteriell bedingten Gastroenteritiden bei Kindern und bis zu 50% bei Erwachsenen. Ausbrüche treten häufig in Gemeinschaftseinrichtungen wie Schulen, Pflegeheimen und Krankenhäusern auf.

Prävention und gesetzliche Regelungen

Um eine weitere Verbreitung der Noroviren zu verhindern, sind umfassende Hygienemaßnahmen entscheidend. Dazu gehören regelmäßiges Händewaschen, die Verwendung von Desinfektionsmitteln mit dem Aufdruck „begrenzt viruzid“ sowie die Desinfektion von Oberflächen. Personen mit infektiöser Gastroenteritis dürfen gemäß den Vorschriften des Infektionsschutzgesetzes nicht im Lebensmittelbereich arbeiten.Stadt Köln weist darauf hin, dass eine Rückkehr in Gemeinschaftseinrichtungen erst zwei Tage nach Abklingen der Symptome erfolgen darf.

Das RKI gibt in seinen Ratgebern Hinweise für Fachkreise, die auch Informationen zu spezifischen Präventivmaßnahmen bieten. Die gesetzliche Grundlage für die Meldepflichten befindet sich im Infektionsschutzgesetz (IfSG), das auch Regelungen zur Absonderung und Hygiene für betroffene Personen festlegt. Das RKI hebt hervor, dass bei Verdacht auf Norovirus-Infektionen schnelle diagnostische Maßnahmen ergriffen werden sollten, um Ausbrüche zeitnah zu erkennen und einzudämmen, wie RKI informiert.

Es ist wichtig, in der aktuellen Situation wachsam zu bleiben und die Hygienevorschriften strikt zu befolgen, um die Verbreitung des Virus einzudämmen und gesundheitliche Risiken zu minimieren.