Nordrhein-Westfalen

Neues Gerichtsmodell für Asylverfahren in NRW: Zu welchen Herkunftsländern sind die Verwaltungsgerichte zuständig?

Justizminister Benjamin Limbach hat einen Entwurf für eine Verordnung vorgelegt, um die Bearbeitung und Beschleunigung gerichtlicher Asylverfahren zu verbessern. Die Zuständigkeiten sollen nach Herkunftsländern gebündelt und unter den Verwaltungsgerichten in NRW aufgeteilt werden. Dabei werden jedoch die 22 stärksten Asyl-Herkunftsstaaten wie Syrien, Irak, Türkei, Iran, Afghanistan, Nigeria und Russland ausdrücklich von dieser Regelung ausgenommen.

Für Länder mit geringeren Zahlen von Asylsuchenden sollen sich die Verwaltungsgerichte künftig auf bestimmte geografische Regionen spezialisieren, wodurch die Prozesse vereinfacht werden sollen. Mit dieser Neuerung könnten Verwaltungsrichterinnen und -richter sich auf spezifische Herkunftsstaaten konzentrieren und damit die Bearbeitung beschleunigen. Dies bedeutet, dass jedes Verwaltungsgericht sich bald ausschließlich um eine Gruppe von Ländern kümmern wird.

Asylsuchende, die einen negativen Bescheid vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge erhalten, haben das Recht auf gerichtliche Überprüfung ihres Falls. Der Justizminister betonte die Bedeutung einer klaren Bestimmung des Schutzstatus für diese Personen. Im Jahr 2023 konnte die durchschnittliche Verfahrenslaufzeit von Asylgerichtsverfahren in NRW bereits erheblich auf 17,6 Monate reduziert werden. Mit der neuen Verordnung wird erwartet, dass diese Prozesse noch schneller vonstattengehen.

Eine detaillierte Verteilung der Herkunftsländer auf die verschiedenen Verwaltungsgerichte in NRW wurde ebenfalls vorgestellt. So wird das VG Köln beispielsweise für Maghreb-Staaten, den Nahen Osten und die arabischen Staaten zuständig sein. Jedes Verwaltungsgericht wird in Zukunft eine klare Zuständigkeit haben, um die Effizienz und Geschwindigkeit der Asylverfahren zu verbessern. Dieser neue Plan wurde in enger Zusammenarbeit mit den Gerichten entwickelt und wurde vom schwarz-grünen Kabinett bereits gebilligt. Es wird erwartet, dass die Verordnung vor der Sommerpause verabschiedet wird und als bundesweites Novum im Bereich der Asylverfahren gilt.

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Mit einem Portfolio, das mehr als zwei Jahrzehnte Berufserfahrung umfasst, ist der freie Redakteur und Journalist Konrad l. Schneider ein fester Bestandteil der deutschen Medienlandschaft.
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