Nordrhein-Westfalen

Neue Cannabisregeln in NRW: Bußgeldkatalog und Konsumverbote

Die neuen Regeln zur Cannabiskontrolle: Bußgelder und Verbotszonen in NRW

Die Landesregierung hat die Cannabisordnungswidrigkeitenverordnung (COwiVO) beschlossen und den dazugehörigen Bußgeldkatalog veröffentlicht. Zusätzlich hat ein Erlass klargestellt, wie die im Konsumcannabisgesetz vorgeschriebenen Konsumverbote in Gegenwart von Kindern und Jugendlichen auf Großveranstaltungen umgesetzt werden sollen.

Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann äußerte sich kritisch zum Cannabisgesetz des Bundes, betonte jedoch die konsequente Umsetzung in Nordrhein-Westfalen. Der Fokus der Landesregierung liegt auf dem Gesundheitsschutz von Kindern und Jugendlichen. Die COwiVO überträgt die Zuständigkeit für die Ahndung von Ordnungswidrigkeiten im Zusammenhang mit Cannabis auf die Gemeinden und regelt Kostenfolgen, Belastungsausgleich und Evaluation.

Um einen einheitlichen Rahmen für die Bußgeldverhängung zu schaffen und die Gemeinden beim Gesetzesvollzug zu unterstützen, wurde der „Bußgeldkatalog Konsumcannabis“ veröffentlicht. Dieser sieht unterschiedliche Rahmensätze für Bußgelder vor, abhängig von der Ordnungswidrigkeit. Besonders im Fokus steht der Gesundheitsschutz von Kindern und Jugendlichen, wobei Bußgelder für Verstöße gegen das Konsumverbot in Verbotszonen oder in Gegenwart von Minderjährigen vorgesehen sind.

Das Konsumverbot in Gegenwart von Minderjährigen gilt auch auf Großveranstaltungen wie Volksfesten. Ein Erlass des Gesundheitsministeriums fordert von Veranstaltern, Maßnahmen zu ergreifen, um Verstöße gegen dieses Verbot zu verhindern. Die COwiVO trat am 3. Mai 2024 in Kraft, der Bußgeldkatalog und der Erlass zur Regelung von Großveranstaltungen ab dem 16. Mai. Die Umsetzungsregelungen zu Anbauvereinigungen treten am 1. Juli in Kraft, an deren Ausarbeitung die Landesregierung derzeit arbeitet.

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Lebt in Stuttgarts Umland und ist seit vielen Jahren freier Redakteur für Tageszeitungen und Magazine im DACH-Raum.
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