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Wie die gesetzlichen Krankenkassen Ihre Teilnahme an Gesundheitskursen fördern

Präventionskurse sind eine großartige Möglichkeit, um in die eigene Gesundheit zu investieren, ohne dabei tief in die eigene Tasche greifen zu müssen. Gesetzliche Krankenkassen sind nach Paragraf 20 des Sozialgesetzbuchs V sogar dazu verpflichtet, die Teilnahme an bestimmten Gesundheitskursen zu fördern. Diese Kurse, auch Präventionskurse genannt, dienen dazu, Krankheitsrisiken zu reduzieren und das gesundheitsorientierte Handeln der Versicherten zu unterstützen.

Um als Präventionskurs anerkannt zu werden, müssen die Inhalte einem der Handlungsfelder „Bewegungsgewohnheiten“, „Ernährung“, „Stress- und Ressourcenmanagement“ oder „Suchtmittelkonsum“ zugeordnet werden können. Zudem muss der Kurs von der Zentralen Prüfstelle Prävention (ZPP) zertifiziert werden. Diese Zertifizierung stellt sicher, dass das Kurskonzept sowie die Qualifikation des Kursleiters den Anforderungen entsprechen.

Es gibt eine Vielzahl von Präventionskursen, die in verschiedene Kategorien fallen, wie Bewegungsgewohnheiten, Ernährung, Stress- und Ressourcenmanagement sowie Suchtmittelkonsum. Diese Kurse können sowohl in Präsenz als auch online stattfinden und sind für Menschen jeden Alters zugänglich, einschließlich Kinder, Jugendliche und Ältere. Die Krankenkassen finanzieren nicht nur Kursangebote für individuelle Versicherte, sondern auch für Einrichtungen wie Kindertagesstätten, Schulen und Betriebe.

Die Höhe des Zuschusses seitens der Krankenkasse variiert je nach Versicherung. Manche Kassen leisten einen festen Beitrag pro Jahr, während andere einen prozentualen Anteil der Kurskosten übernehmen. Teilnehmende müssen die Kosten in der Regel zunächst selbst tragen und erhalten nach Abschluss des Kurses eine Teilnahmebescheinigung, die sie bei ihrer Versicherung einreichen können, um eine Rückerstattung zu erhalten.

Für Privatversicherte gelten in Bezug auf Präventionskurse etwas andere Regelungen. In der Regel erstatten private Krankenversicherungen die Kosten für medizinisch notwendige Heilbehandlungen. Präventions- und Sportkurse fallen nicht grundsätzlich darunter, es sei denn, das Versicherungsunternehmen sieht entsprechende Angebote in seinen Tarifbedingungen vor. Interessierte sollten daher die genauen Bedingungen ihrer Versicherung prüfen, um zu erfahren, ob und in welchem Umfang Präventionskurse erstattet werden.

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