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Verfassungsschutz bestätigt AfD als Verdachtsfall: Was folgt für die Partei?

OVG Münster bestätigt Einstufung der AfD als Verdachtsfall - Ein langjähriger Rechtsstreit mit dem Verfassungsschutz

Das Oberverwaltungsgericht Münster hat die Berufungsklage der AfD gegen die Einstufung als Verdachtsfall durch den Bundesverfassungsschutz abgewiesen. Damit wird es dem Bundesamt für Verfassungsschutz in Köln weiterhin erlaubt sein, die gesamte AfD, die Jugendorganisation Junge Alternative (JA) sowie den als „Flügel“ bekannten Teil der Partei als Verdachtsfall und als „erwiesen extremistische Bestrebung“ zu klassifizieren.

Das Urteil des OVG Münster bestätigt die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln aus dem Jahr 2022. Dadurch bleibt es dem Verfassungsschutz gestattet, die AfD mit nachrichtendienstlichen Mitteln zu überwachen und sie im jährlichen Verfassungsschutzbericht zu erwähnen.

Obwohl das OVG keine Revision zuließ, hat die AfD die Möglichkeit, einen Antrag auf Zulassung beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig zu stellen. Der Rechtsstreit zwischen der AfD und dem Verfassungsschutz dauert bereits mehrere Jahre an, seit die Partei im Jahr 2019 erstmals als Prüffall eingestuft wurde und später im März 2021 zum Verdachtsfall hochgestuft wurde. Der „Flügel“ der AfD wurde ebenfalls als Verdachtsfall mit „erwiesen extremistischen Bestrebungen“ klassifiziert. Das Verwaltungsgericht Köln wies die Klage der AfD gegen diese Entscheidung im März 2022 ab.

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Mit einem Portfolio, das mehr als zwei Jahrzehnte Berufserfahrung umfasst, ist der freie Redakteur und Journalist Konrad l. Schneider ein fester Bestandteil der deutschen Medienlandschaft.
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