AutomobilMünster

Urteil: Wursthüllen zählen zur Füllmenge von Leberwurst – OVG NRW hebt Untersagung auf

Das Oberverwaltungsgericht des Landes Nordrhein-Westfalen hat in einer aktuellen Entscheidung festgelegt, dass auch nicht essbare Wursthüllen und Verschlussclipse zur Füllmenge fertigverpackter Leberwurst gehören. Diese Entscheidung erfolgte im Zusammenhang mit einer Untersagungsverfügung des Landesbetriebs Mess- und Eichwesen NRW, die nun aufgehoben wurde.

Ein in Nordrhein-Westfalen ansässiger Wurstwarenhersteller wurde im Jahr 2019 vom Landesbetrieb kontrolliert, wobei festgestellt wurde, dass die Fertigpackungen von Leberwurst in nicht essbaren Wursthüllen etwas weniger Wurstmasse enthielten als angegeben. Die Kontrollen ergaben, dass die durchschnittliche Füllmenge unter den Nennfüllmengen von 130 Gramm lag. Aufgrund der europäischen Lebensmittelinformationsverordnung änderte der Landesbetrieb seine Praxis und verbot dem Hersteller, Fertigpackungen mit nicht essbaren Teilen zu verkaufen, die nicht vom Nettogewicht abgezogen wurden.

Das Oberverwaltungsgericht hat nun in seiner Entscheidung klargestellt, dass gemäß der EWG-Richtlinie von 1976 die tatsächliche Erzeugnismenge einer Fertigpackung als Füllmenge anzusehen ist. Auch die nicht essbaren Teile wie Wursthüllen und Verschlussclipse gehören dazu, solange sie Teil des üblichen Handelsbrauchs sind. Dies ermöglicht es, Würste ohne Angabe der Nennfüllmenge an Fleischtheken anzubieten.

Die Bestimmung der Füllmenge in Fertigpackungen erfolgt gemäß dem deutschen Mess- und Eichgesetz sowie der Fertigpackungsverordnung, die die Vorgaben der EWG-Richtlinie umsetzen. Die Lebensmittelinformationsverordnung hat die Erfassung der Füllmenge nicht verändert, da der Begriff des Erzeugnisses auch nicht essbare Teile einschließt, die dem üblichen Handelsgebrauch entsprechen. Die Unterscheidung zwischen Erzeugnis und Verpackung erfolgt lediglich aus hygienischen Gründen gemäß der Lebensmittelhygieneverordnung.

Automobil News Reddit Forum

Rästel der Woche

Ursprünglich wurde es in den 1950er Jahren aus einer Boje entwickelt! Seither ist es ein fester Bestandteil jeder Gartenparty und das Herzstück jeder geselligen Runde im Freien.

Lösung anzeigen
Mit einem Portfolio, das mehr als zwei Jahrzehnte Berufserfahrung umfasst, ist der freie Redakteur und Journalist Konrad l. Schneider ein fester Bestandteil der deutschen Medienlandschaft.
Schaltfläche "Zurück zum Anfang"