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Urteil stärkt Verfassungsschutz: AfD als Verdachtsfall eingestuft

Herrmann nennt AfD-Urteil richtungsweisend für Demokratie: Was bedeuten die Konsequenzen für die Partei?

Bayerns Innenminister Joachim Herrmann lobte das Urteil des Oberverwaltungsgerichts von Nordrhein-Westfalen zur Verdachtsfall-Beobachtung der AfD als wegweisend für die Verteidigung der Demokratie. Er betonte, dass die Entscheidung zeige, dass die Verfassungsschutzbehörden zu Recht extremistische Tendenzen innerhalb der AfD genau im Blick haben. Das Urteil stärke somit die Arbeit der Verfassungsschützer und sei richtungsweisend für zukünftige Maßnahmen.

Das Bundesamt für Verfassungsschutz hatte die AfD nach dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts in Münster als rechtsextremistischen Verdachtsfall eingestuft. Dies erlaubt es dem Verfassungsschutz, weiterhin nachrichtendienstliche Mittel zur Beobachtung der Partei einzusetzen. Obwohl das Urteil noch nicht rechtskräftig ist und eine Revision nicht zugelassen wurde, plant die AfD, Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig einzulegen.

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Herrmann unterstrich die Bedeutung, zusätzliches Material zu sammeln, um festzustellen, ob die Gesamtpartei der AfD mittlerweile als gesichert rechtsextremistisch einzustufen ist. Er betonte die Notwendigkeit einer intensiven Abstimmung zwischen den Ländern und dem Bund für mögliche weitere Konsequenzen. Der Minister zeigte sich zuversichtlich, dass die AfD auch in Bayern bei anhängigen Klageverfahren unterliegen werde und der Verfassungsschutz die Partei weiterhin beobachten dürfe.

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