Münster

Urteil des Obersten Gerichts: Zugang zu Abtreibungspille bleibt aufrecht

Das Oberste Gericht der USA hat einstimmig entschieden, den Zugang zur Abtreibungspille Mifepristone aufrechtzuerhalten. Dies erfolgte rund zwei Jahre nach der Aufhebung des landesweiten Rechts auf Schwangerschaftsabbruch. Die Richter stellten fest, dass Abtreibungsgegner nicht das Recht haben, gegen die Zulassung der Pille oder die damit verbundenen Zugangserleichterungen rechtlich vorzugehen.

Mifepristone wird bei über 60 Prozent der in den USA durchgeführten Abtreibungen verwendet. Das Medikament wurde im Jahr 2000 zugelassen und von der FDA als zuverlässig eingestuft. Es wird üblicherweise in Kombination mit Misoprostol zur Durchführung eines Schwangerschaftsabbruchs eingesetzt, wobei Misoprostol auch allein verwendet werden kann. Laut der Weltgesundheitsorganisation ist die Kombination beider Medikamente etwas effektiver.

In den letzten Jahren hat die FDA verschiedene Erleichterungen im Zugang zu Mifepristone eingeführt, wie die Möglichkeit der Einnahme bis zur zehnten Schwangerschaftswoche und die Versendung per Post innerhalb der USA. Vor einigen Monaten zeigte sich das Oberste Gericht bereits skeptisch gegenüber den Argumenten der Kläger, die strenge Einschränkungen beim Zugang zur Abtreibungspille durchsetzen wollten.

Der Supreme Court, der unter der Administration von Ex-Präsident Donald Trump deutlich in eine konservativere Richtung gedrängt wurde, löste vor knapp zwei Jahren eine gesellschaftliche Debatte aus, als er das lang bestehende landesweite Recht auf Abtreibung abschaffte. Seither obliegt es den Bundesstaaten, durch Gesetze zu regeln, unter welchen Bedingungen Schwangerschaftsabbrüche erlaubt sind.

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Mit einem Portfolio, das mehr als zwei Jahrzehnte Berufserfahrung umfasst, ist der freie Redakteur und Journalist Konrad l. Schneider ein fester Bestandteil der deutschen Medienlandschaft.
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