Münster

Ungewöhnliches Urteil: Hahn Big Foot muss Wohngebiet verlassen

Das Verwaltungsgericht und das Oberverwaltungsgericht haben entschieden, dass der Hahn namens Big Foot aus einem Wohngebiet der Landeshauptstadt verbannt werden muss. Die Stadt Düsseldorf hat die Hühnerhalter aufgefordert, den krähenden Vogel zu entfernen, während sie ihre vier Hennen behalten dürfen. Die Entscheidung wurde aufgrund der Lärmbelästigung der Nachbarn getroffen, da die Gärten in der Siedlung relativ klein sind und der Hahn somit eine nahe Lärmquelle darstellt.

Unabhängig davon, wie viel der Hahn tatsächlich kräht, wurde festgelegt, dass die Besitzer keinen Ersatzhahn anschaffen dürfen. Die Hühnerhalter hatten argumentiert, dass sie sich nachhaltig ernähren und mit eigenen Eiern versorgen möchten, jedoch entschieden die Richter, dass dies auch ohne Hahn möglich ist. Der Beschluss ist endgültig und nicht anfechtbar.

Die Auseinandersetzung um den Hahn Big Foot zeigt, wie Konflikte zwischen Nachbarn aufgrund von Haustieren entstehen können. Es ist wichtig, dass sowohl Tierbesitzer als auch Anwohner Rücksicht aufeinander nehmen, um derartige Streitigkeiten zu vermeiden. In diesem Fall haben die Gerichte entschieden, dass die Interessen der Nachbarn in Bezug auf Lärmbelästigung Vorrang haben müssen, selbst wenn die Hühnerhalter ihre Ernährungsziele verfolgen möchten.

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Mit einem Portfolio, das mehr als zwei Jahrzehnte Berufserfahrung umfasst, ist der freie Redakteur und Journalist Konrad l. Schneider ein fester Bestandteil der deutschen Medienlandschaft.
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