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Rechtsstreit zwischen AfD und Verfassungsschutz endet: Urteil am Montag erwartet

Urteil im AfD-Rechtsstreit gegen Verfassungsschutz: Entscheidung mit weitreichenden Folgen

Das Oberverwaltungsgericht Münster wird am kommenden Montag, unter der Leitung von Richter Gerald Buck, ein Urteil im Rechtsstreit zwischen der AfD und dem Verfassungsschutz verkünden. Die AfD hat gegen ihre Beobachtung durch den Inlandsgeheimdienst geklagt und präsentierte im Verlauf des Prozesses eine Vielzahl von Beweisanträgen, von denen 470 abgelehnt wurden. Die Partei kritisierte dabei Schwärzungen in den Akten des Verfassungsschutzes und äußerte Verärgerung über die Entscheidungen des Gerichts.

Der Anwalt der AfD, Christian Conrad, hinterfragte den angewandten Beweismaßstab und machte deutlich, dass die finanziellen Ressourcen des Staates die Partei benachteiligen würden. Wolfgang Roth, der Anwalt des Verfassungsschutzes, warf der AfD vor, die Zeit zwischen ihrer ersten Einstufung und dem Prozess nicht ausreichend genutzt zu haben. Er betonte, dass der Prozess nicht erst mit der Stellung der Anträge beginne.

Das Gericht wies einen Antrag der AfD zur Ladung des früheren Verfassungsschutzchefs Hans-Georg Maaßen als Zeugen zurück und bezeichnete diesen als „unsubstanziert“. Die AfD hatte gehofft, damit politischen Druck auf den Verfassungsschutz belegen zu können. Im Rahmen der Schlussplädoyers betonte Roman Reusch die Unverhältnismäßigkeit des Verdachts gegenüber den 45.000 Mitgliedern der Partei basierend auf Äußerungen von nur 750 Personen. Wolfgang Roth hielt dagegen und erklärte, dass es sich bei den Äußerungen um eine große Anzahl einflussreicher Personen handle, die das politische Leben in Deutschland beeinflussten.

Der Rechtsstreit vor dem Oberverwaltungsgericht Münster dreht sich um die Einstufung der AfD als rechtsextremistischen Verdachtsfall sowie die Einordnung der Jungen Alternative und des ehemaligen Flügels als Verdachtsfälle. Zuvor hatte das Verwaltungsgericht Köln zugunsten des Verfassungsschutzes entschieden, da dieser seinen Sitz in Köln hat und somit das nordrhein-westfälische Verwaltungsgericht in Münster für das Berufungsverfahren zuständig ist.

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Mit einem Portfolio, das mehr als zwei Jahrzehnte Berufserfahrung umfasst, ist der freie Redakteur und Journalist Konrad l. Schneider ein fester Bestandteil der deutschen Medienlandschaft.
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