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Prozessvertreter der AfD lehnen 470 Beweisanträge ab – Gerichtsverfahren in Münster

AfD gegen Verfassungsschutz: Warum wurden alle Beweisanträge abgewiesen?

Im Berufungsverfahren vor dem nordrhein-westfälischen Oberverwaltungsgericht wurden rund 470 Beweisanträge der AfD abgelehnt. Der Vorsitzende Richter Gerald Buck erklärte, dass viele Anträge unerheblich seien und keine relevanten Beweise liefern würden. Einige Anträge wurden zudem als reine Ausforschungsanträge gegen den Verfassungsschutz eingestuft und daher abgelehnt. Die Partei konnte nicht erreichen, dass die Beweisanträge verbal vorgetragen wurden, da der 5. Senat dies verweigerte und stattdessen die Beweisanträge schriftlich protokollierte. Die Sitzung wurde bis zum nächsten Termin am 6. Mai unterbrochen, während die Anwälte der AfD angekündigt haben, weitere Schritte unter Protest zu unternehmen.

Das Verfahren dreht sich um den Widerstand der AfD gegen die Einstufung der gesamten Partei als „rechtsextremistischen Verdachtsfall“ durch den Inlandsgeheimdienst. In der ersten Instanz hatte das Verwaltungsgericht Köln der Behörde Recht gegeben, und da das Bundesamt in Köln ansässig ist, sind die Gerichte in Nordrhein-Westfalen für den Fall zuständig. Ein endgültiges Urteil steht noch aus, da bis Juli weitere Verhandlungstermine angesetzt sind. Die AfD setzt ihren Kampf gegen die Einstufung fort, während das Oberverwaltungsgericht die Beweisanträge der Partei zurückgewiesen hat.

Es bleibt abzuwarten, wie sich das Verfahren weiterentwickelt und ob die AfD erfolgreich sein wird, die Einstufung als „rechtsextremistischen Verdachtsfall“ anzufechten. Die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts wirft Fragen über die Rolle des Verfassungsschutzes und den Umgang mit politischen Parteien auf. Die politische Landschaft in Deutschland ist durch solche Auseinandersetzungen geprägt, und die Reaktionen auf das laufende Verfahren werden mit Spannung erwartet.

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